NRW-Verfassungsgericht lehnt Städteklage gegen Finanzausgleich ab
Nelly GirschnerGericht: NRW-Metropolen nicht benachteiligt durch Land - NRW-Verfassungsgericht lehnt Städteklage gegen Finanzausgleich ab
Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen weist Klage großer Städte gegen Finanzausgleich ab
Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass das Landesfinanzausgleichssystem große Städte nicht unrechtmäßig benachteiligt. Das Urteil folgte auf eine Klage von acht kreisfreien Städten, die die aktuelle Berechnungsmethode als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die kommunale Selbstverwaltung anfochten. Ein Siebener-Senat wies die Beschwerde mit fünf zu zwei Stimmen ab.
Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, wie der Finanzausgleich im Land berechnet wird. Kleinere Gemeinden werden dabei anders behandelt als größere kreisfreie Städte – abhängig von ihrem Steueraufkommen. Die klagenden Städte hielten diese Unterscheidung für ungerecht und verfassungswidrig.
Das Gericht sah die Vorgehensweise des Landes jedoch als 'objektiv gerechtfertigt' an und bestätigte das bestehende System, das finanzielle Ungleichgewichte zwischen den Kommunen ausgleichen soll. Das Urteil sieht vorerst keine unmittelbaren finanziellen Änderungen für die betroffenen Städte in den Jahren 2022 bis 2024 vor.
Die Reaktionen auf die Entscheidung fielen gespalten aus. Der Städtetag NRW kritisierte das Urteil als ungerecht und enttäuschend. Der Städte- und Gemeindebund hingegen unterstützte das Richtervotum. dessen Geschäftsführer Christof Sommer räumte das grundsätzliche Problem ein: 'Die Torte ist für alle zu klein.'
Mit dem Urteil bleibt der Status quo vorerst erhalten. Große Städte erhalten weiterhin Ausgleichszahlungen nach dem bisherigen System. Offengeblieben ist jedoch die grundsätzliche Frage, wie die begrenzten Landesmittel gerecht zwischen den Kommunen verteilt werden sollen.
