18 February 2026, 16:25

Ehemalige Polizisten durchsuchen Akten der Evangelischen Kirche nach Gewaltvorwürfen

Eine Gruppe von Priestern geht einen roten Teppich in einer Kirche entlang, mit Menschen, die auf dem Boden vor und rechts von ihnen stehen, und Foto Rahmen im Hintergrund.

Evangelische Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Ehemalige Polizisten durchsuchen Akten der Evangelischen Kirche nach Gewaltvorwürfen

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat ehemalige Polizeibeamte beauftragt, ihre Personalakten auf Hinweise zu sexualisierter Gewalt zu überprüfen. Die Prüfung begann am 1. Februar 2023 und konzentriert sich zunächst auf die Unterlagen aktueller Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass mögliche Fälle innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben.

Ein einzelner pensionierter Beamter startete die Ermittlungen zunächst, ab dem 1. März unterstützt ihn ein zweiter Kollege. Beide verfügen über jahrzehntelange Ermittlungserfahrung und arbeiten auf freiberuflicher Basis. Ihre erste Aufgabe besteht darin, die Akten des aktiven Personals zu sichten, bevor sie sich den archivierten Unterlagen – einschließlich derer ehemaliger Mitarbeiter – zuwenden.

Sollten dabei Hinweise auf Fehlverhalten auftauchen, werden die Akten an die Stelle zur Aufarbeitung von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (UVSS) weitergeleitet, die eine vertiefte Prüfung vornimmt. Je nach Ergebnis kann die Kirche disziplinarische Maßnahmen nach Arbeits- oder Dienstrecht einleiten – von Sanktionen bis hin zur Entlassung.

Dieses Vorgehen entspricht ähnlichen Schritten anderer Landeskirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Evangelische Kirche im Rheinland hat bereits in vielen ihrer 34 Kirchenkreise systematische Überprüfungen eingeführt, während der Kirchenkreis Essen vergleichbare Maßnahmen umsetzt. Die Evangelische Kirche von Westfalen selbst hatte ihren eigenen Prüfprozess bereits 2026 gestartet.

Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für die Aufarbeitung von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung, wird künftige Landessynoden über den Stand der Dinge informieren. Wie lange die gesamte Überprüfung dauern wird, ist jedoch noch unklar.

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Die Untersuchung umfasst sämtliche Personalakten, die im Landeskirchenamt vorliegen. Bestätigte Fälle sexualisierter Gewalt könnten zu förmlichen Disziplinarverfahren führen. Die Kirche hat zugesagt, über ihre Beauftragte regelmäßig über den Fortschritt der Prüfung zu berichten.