04 March 2026, 00:28

Gericht stoppt Verfassungsschutz: AfD bleibt vorerst nicht als rechtsextrem eingestuft

Eine Gruppe von Menschen hält ein Transparent mit der Aufschrift "Zukunft ist ein Menschenrecht" vor dem Reichstagsgebäude in Berlin, Deutschland, das mit Fenstern, Säulen, Bögen und Flaggenmasten geschmückt ist und von einer bewölkten Himmel überlagert wird.

AfD gewinnt Eilentscheidung gegen Einstufung als rechtsextrem - Gericht stoppt Verfassungsschutz: AfD bleibt vorerst nicht als rechtsextrem eingestuft

Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wurde daran gehindert, die Alternative für Deutschland (AfD) offiziell als gesichert rechtsextremistische Vereinigung einzustufen. Diese Entscheidung folgt einem Gerichtsurteil vom 26. Februar 2026, das die Klassifizierung bis zum Abschluss weiterer Verfahren aussetzt. Die AfD feiert den Richterspruch als bedeutenden Sieg für demokratische Grundsätze.

Das Verwaltungsgericht Köln gab einem Eilantrag der AfD statt und verpflichtete das BfV, die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch vorläufig auszusetzen. Das Urteil ändert jedoch nichts am aktuellen Status der AfD aus Sicht der Bundesregierung oder anderer Behörden. Stattdessen muss das BfV nun abwarten, bis im Hauptverfahren ein endgültiges Urteil gefällt wird, bevor eine verbindliche Entscheidung getroffen werden kann.

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Die umfassendere Klage der AfD gegen die Einstufung bleibt weiterhin anhängig. Während die Partei den vorläufigen Erfolg bejubelt, fallen die politischen Reaktionen unterschiedlich aus. Die Linke drängt weiterhin auf ein formelles Verbotsverfahren gegen die AfD und argumentiert, die Ideologie der Partei stelle eine Gefahr für demokratische Werte dar. Das Gericht hat sich in seiner Entscheidung jedoch nicht mit der inhaltlichen Berechtigung dieser Vorwürfe befasst, sondern ausschließlich die verfahrensrechtliche Fristenfrage geprüft.

Bis auf Weiteres darf das BfV seine Extremismus-Einstufung gegen die AfD nicht durchsetzen. Die Aussetzung bleibt bestehen, bis das Hauptklageverfahren abgeschlossen ist. Das Urteil lässt den rechtlichen Status der Partei vorerst ungeklärt, verhindert aber unmittelbare Änderungen der Klassifizierung durch Bundesbehörden.