Zoll stoppt Transporter mit undeklariertem Wärmebildzielgerät und unterbewertetem BMW X6
Marlene SeifertZoll stoppt Transporter mit undeklariertem Wärmebildzielgerät und unterbewertetem BMW X6
Zollbeamte stoppten auf der Autobahn A44 einen in Rumänien zugelassenen Transporter und entdeckten undeklarierte Waren – darunter ein Wärmebildzielgerät für Gewehre. Die beiden Insassen, beide rumänische Staatsbürger, transportierten die Gegenstände zusammen mit einem gebrauchten BMW X6 von Großbritannien nach Rumänien. Die Behörden leiteten daraufhin strafrechtliche Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Waffengesetz ein.
Der Vorfall nahm seinen Lauf, als die Beamten den Transporter kontrollierten und zwischen der Ladung ein verstecktes Wärmebildzielgerät fanden. Das Gerät, das in Deutschland als Waffe eingestuft wird, verfügte über eine Montageschiene zur Befestigung an einer Schusswaffe. Seit 2023 unterliegen solche Zielgeräte in Deutschland strengeren Kontrollen und erfordern für den zivilen Gebrauch eine Sondergenehmigung.
Die beiden Männer, 38 und 42 Jahre alt, behaupteten, sie führten keine beschränkten Waren wie Verbrauchsteuergüter, Drogen oder größere Bargeldbeträge mit sich. Allerdings fehlten ihnen die erforderlichen Zollerklärungen für die transportierten Güter sowie für den BMW X6, dessen Wert sie mit nur 4.000 Euro deutlich zu niedrig angegeben hatten. Um ihre Reise fortsetzen zu können, zahlten sie 3.250 Euro an ausstehende Einfuhrabgaben sowie eine gerichtlich angeordnete Kaution in Höhe von 4.000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat inzwischen weitere Ermittlungen durch die Zollbehörden angeordnet. Das beschlagnahmte Zielgerät bleibt vorerst in Verwahrung, während den Reisenden mögliche Anklagen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und Steuerhinterziehung drohen.
Der Fall unterstreicht die verschärften Regelungen für Wärmebildtechnik in Deutschland, insbesondere seit der Novelle des Waffengesetzes im Jahr 2023. Die Männer konnten ihre Fahrt erst nach Begleichung der ausstehenden Gebühren fortsetzen, müssen jedoch mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Zollbeamten prüfen weiterhin die Umstände der undeklarierten Waren und des Fahrzeugs.
