05 March 2026, 12:10

20 Tonnen illegales Feuerwerk in Grenzregion beschlagnahmt – zwei Festnahmen

Ein Geschäft mit einer "Feuerwerk"-Schriftzug, umgeben von verschiedenen Gegenständen und Gebäuden, mit Bäumen, Polen, Drähten und einem bewölkten Himmel im Hintergrund.

Verdacht auf illegalen Handel mit Pyrotechnik - rund 20 Tonnen beschlagnahmt - 20 Tonnen illegales Feuerwerk in Grenzregion beschlagnahmt – zwei Festnahmen

Die Polizei in Niedersachsen hat in der Nähe der deutsch-niederländischen Grenze einen großangelegten illegalen Handel mit Feuerwerkskörpern aufgedeckt. Bei einer Razzia in einem ehemaligen Munitionsbunker in Reken (Nordrhein-Westfalen) wurden rund 20 Tonnen hochwertige Pyrotechnik beschlagnahmt. Gegen zwei Männer im Alter von 29 und 63 Jahren wird nun wegen des unzulässigen Handels mit diesen Sprengstoffen ohne die erforderlichen Genehmigungen ermittelt.

Zu den beschlagnahmten Feuerwerkskörpern gehörten leistungsstarke Artikel der Kategorien F3 und F4 sowie hochbrisanten Böller. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Verdächtigen die Ware in der Grenzregion lagerte, um sie von dort aus in andere EU-Länder zu verteilen. Einer der Männer war bereits zuvor wegen einer ähnlichen Straftat polizeibekannt.

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Der Fall kam ans Licht, nachdem die Behörden den Bunker durchsucht hatten, der für die illegale Lagerung zweckentfremdet worden war. Beide Beschuldigte müssen sich nun wegen des unerlaubten Handels mit gefährlicher Pyrotechnik vor Gericht verantworten. Noch ist unklar, in wie viele Länder die Gruppe Lieferungen verschickt hat.

Der Vorfall unterstreicht die anhaltenden Bedenken hinsichtlich des Schwarzmarkthandels mit hochriskanten Feuerwerkskörpern. Solche Materialien bergen erhebliche Sicherheitsrisiken, wenn sie unsachgemäß gehandhabt oder ohne ausreichende Kontrolle verwendet werden.

Die Ermittlungen gegen die beiden Verdächtigen wegen ihrer Beteiligung am illegalen Feuerwerksgeschäft laufen weiterhin. Die Behörden prüfen weiterhin das Ausmaß der Operation, einschließlich möglicher grenzüberschreitender Verkäufe. Bei einer Verurteilung drohen ihnen empfindliche Strafen wegen des unerlaubten Umgangs mit Sprengstoffen.