Kontrollierte Sprengung des Kraftwerks Ibbenbüren am Sonntag um 11:00 Uhr
Patrik WesackKontrollierte Sprengung des Kraftwerks Ibbenbüren am Sonntag um 11:00 Uhr
Sprengung des Kraftwerks Ibbenbüren: Kontrollierte Abrissarbeiten am Sonntag, 22. Februar
Am Sonntag, dem 22. Februar, wird das Kraftwerk in Ibbenbüren durch eine kontrollierte Sprengung abgerissen. Drei große Bauwerke – der Schornstein, die Rauchgasentschwefelungsanlage und die Entstickungsanlage – werden dabei gesprengt. Die Behörden haben strenge Sicherheitsvorkehrungen für Anwohner und Besucher im Umkreis erlassen.
Die Sprengung ist für etwa 11:00 Uhr vorgesehen; die Vorbereitungen laufen bereits. Straßen innerhalb und in der Nähe der Sperrzone werden gesperrt, Umleitungen eingerichtet. Parken auf den betroffenen Straßen ist verboten, um die Zufahrtswege für Einsatzfahrzeuge freizuhalten.
Anwohner bestimmter Adressen müssen die Sperrzone bis 8:00 Uhr am Tag der Sprengung verlassen. Rund 190 Einheimische sowie 400 Bewohner der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) leben im betroffenen Gebiet. Die Ibbenbürener Polizeidienststelle, die ebenfalls in der Zone liegt, wird für den Tag vorübergehend ins Rathaus verlegt.
Drohnenflüge über oder innerhalb von 100 Metern um das Gelände sind untersagt. Etwa 120 Einsatzkräfte stehen bereit, um die Maßnahmen zu koordinieren. Falls die Sicherheitsüberprüfungen wie geplant verlaufen, könnte die Sperrzone bereits gegen 12:00 Uhr wieder freigegeben werden.
Für Rückfragen hat die Stadt eine Hotline unter der Nummer +49 5451 931-3200 eingerichtet, die ab 7:00 Uhr am Sprengtage erreichbar ist. Der Abriss folgt ähnlichen kontrollierten Sprengungen in Deutschland, darunter das Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg und der Block L10 in Niederaußem bei Bergheim seit 2020.
Mit der Sprengung werden zentrale Teile des Kraftwerks Ibbenbüren in einem einzigen Arbeitsschritt abgerissen. Anwohner müssen die Evakuierungsanweisungen befolgen, während Einsatzteams die Sicherheit während des gesamten Vorgangs überwachen. Die Stadt erwartet, die Beschränkungen aufzuheben, sobald Inspektionen die Sicherheit des Gebiets bestätigt haben.
