06 March 2026, 06:10

Betrunkener Türke greift Bundespolizisten in Recklinghausen an und landet in Haft

Zwei Polizisten in Einsatzausrüstung mit gelbem Rauch aus dem Mund, mit Helmen und Schutzausrüstung vor einer Wand mit einer Tafel und anderen Gegenständen, mit sichtbarem Boden.

Betrunkener Türke greift Bundespolizisten in Recklinghausen an und landet in Haft

38-Jähriger Türke nach Angriff auf Bundespolizisten am Hauptbahnhof Recklinghausen festgenommen

Am 4. März griff ein 38-jähriger türkischer Mann Bundespolizisten am Hauptbahnhof Recklinghausen an und wurde anschließend in Gewahrsam genommen. Der Vorfall eskalierte, als der stark alkoholisierte Mann aggressiv reagierte, nachdem Beamte ihn auf sein Verhalten auf Gleis 1 ansprochen hatten.

Auslöser war, dass der Mann auf dem Bahnsteig rauchte und mehrfach ausspuckte. Als die Polizisten ihn darauf ansprachen, wurde er handgreiflich: Er stürmte auf einen der Beamten zu und versuchte, ihn mit dem Kopf zu stoßen. Die Polizisten konnten ihn zwar in Handschellen legen, doch er leistete weiterhin Widerstand, als sie ihn zur Wache brachten.

Ein später durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa 1,7 Promille – deutlich über der gesetzlichen Grenze. Aufgrund seiner anhaltenden Aggressivität wurden Verstärkungskräfte hinzugezogen, um ihn unter Kontrolle zu bringen. Ein Bereitschaftsrichter ordnete schließlich seine Untersuchungshaft an, um weitere Straftaten zu verhindern.

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Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft. Nach deutschem Recht drohen dem Mann Anklagen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (Strafrahmen: drei Monate bis fünf Jahre Haft) sowie wegen tätlichen Angriffs auf Polizeikräfte. Zudem könnte er wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt belangt werden, was mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafen geahndet wird. Die Landesgesetze von Nordrhein-Westfalen erlauben Beamten in solchen Fällen den Einsatz erforderlicher Gewalt, weshalb zusätzliche Anklagepunkte wegen Störung der öffentlichen Ordnung möglich sind.

Der Beschuldigte bleibt vorerst in Untersuchungshaft, während die Behörden die genauen Umstände des Angriffs aufklären.

Der Vorfall unterstreicht die Gefahren, denen Polizisten bei der Konfrontation mit alkoholisierten Personen im öffentlichen Raum ausgesetzt sind. Die Ermittlungen werden zeigen, ob weitere Strafen – etwa nach den Tatbeständen der Körperverletzung im Amt oder des Widerstands gegen die Staatsgewalt – verhängt werden. Die eingesetzten Beamten handelten dabei nach den vorgeschriebenen Dienstvorschriften, um den Mann zu überwältigen und festzunehmen.

Quelle