Dreimal ohne Führerschein erwischt: Bielefelds Wiederholungstäter riskiert harte Strafen
Marlene SeifertDreimal ohne Führerschein erwischt: Bielefelds Wiederholungstäter riskiert harte Strafen
Ein 54-jähriger Mann aus Bielefeld ist innerhalb von drei Monaten bereits zum dritten Mal ohne gültigen Führerschein am Steuer erwischt worden. Die Polizei hielt ihn am 3. März 2026 auf der Otto-Brenner-Straße an, als er während der Fahrt ein Handy in der Hand benutzte. Sein Fahrzeug, ein Toyota Aygo, wurde umgehend beschlagnahmt und abgeschleppt.
Dem Mann war der Führerschein bereits 2019 entzogen worden, und seither war keine neue Fahrerlaubnis ausgestellt worden. Trotz dessen wurde er bereits zweimal wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein angehalten – einmal im Dezember 2025 und erneut am Vortag, einem Montag. Nach jedem Vorfall hatten die Behörden ihm die Weiterfahrt untersagt und Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Nach deutschem Recht stellt das Fahren ohne gültigen Führerschein einen Verstoß gegen § 21 StVG dar und kann mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet werden. Diese Regelungen gelten einheitlich in allen Bundesländern, einschließlich Nordrhein-Westfalen. In den vergangenen fünf Jahren gab es jedoch keine dokumentierten Änderungen bei der Durchsetzung oder den verwaltungsrechtlichen Maßnahmen gegen Wiederholungstäter. Vergleichsdaten zwischen den Bundesländern zu solchen Fällen liegen ebenfalls nicht vor.
Dem Mann drohen nun wegen seines dritten Vergehens weitere strafrechtliche Konsequenzen. Sein Fahrzeug bleibt nach dem jüngsten Vorfall vorerst in Polizeigewahrsam. Die Behörden haben bisher nicht mitgeteilt, ob über die gesetzlichen Standardmaßnahmen hinaus zusätzliche Sanktionen verhängt werden.
