Graffiti-Ermittlungen in Menden: Staatsanwaltschaft unter schwerem Beschuss
Tom GießInterne Kritik an der Staatsanwaltschaft im Menden-Fall - Graffiti-Ermittlungen in Menden: Staatsanwaltschaft unter schwerem Beschuss
Ein Graffiti-Fall in Menden hat scharfe Kritik an der Staatsanwaltschaft Arnsberg ausgelöst. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm verurteilte die Führung der Ermittlungen und wies auf gravierende Verfahrensfehler hin. Gleichzeitig hatten zwei junge Menschen gegen Polizeidurchsuchungen geklagt – und vor Gericht Recht bekommen.
Der Fall begann mit Graffiti, das sich gegen einen lokalen Politiker richtete, woraufhin die Polizei bei zwei Personen Durchsuchungen durchführte. Eine junge Frau zog vor das Landgericht Arnsberg und erreichte erfolgreich die Aufhebung der Durchsuchung. Unabhängig davon gewann auch der Anwalt eines jungen Mannes einen Einspruch – allerdings bleiben sein beschlagnahmter Laptop und Sprühdosen vorerst in Polizeigewahrsam.
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm prüfte später die Ermittlungen und deckte schwerwiegende Mängel auf. Sie stellte fest, dass es keinen dringenden Anlass für sofortiges Handeln gab, und kritisierte die Arnsberger Staatsanwaltschaft dafür, die Akten vor der Genehmigung der Durchsuchungen nicht ausreichend geprüft zu haben. Die Kritik richtete sich auch gegen die Polizei, die einen Anweisung der Staatsanwaltschaft vom vergangenen Sommer ignoriert hatte, zwei USB-Sticks und ein Notizbuch zurückzugeben. Die Gegenstände wurden erst kürzlich herausgegeben.
Bis Ende 2025 sind keine weiteren Details über die öffentliche Reaktion auf die Kritik des Generalstaatsanwalts bekannt geworden. Im Mittelpunkt bleibt die anfängliche Feststellung von Verfahrensfehlern in den Ermittlungen zum anti-Merz-Graffiti.
Der Fall hat Schwächen in der Bearbeitung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Arnsberg offenbart. Verzögerungen der Polizei bei der Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände haben die Kritik zusätzlich geschürt. Die juristischen Erfolge der beiden Betroffenen könnten nun Präzedenzfälle für künftige Klagen gegen Durchsuchungsmaßnahmen schaffen.
