Lebenslange Haft für Mord an Bonner Flugbegleiterin nach 30 Jahren Ungewissheit
Nelly GirschnerMord an Flugbegleiterin vor 33 Jahren: lebenslänglich in Bonn - Lebenslange Haft für Mord an Bonner Flugbegleiterin nach 30 Jahren Ungewissheit
Ein 59-jähriger Mann ist wegen des Mordes an einer 29-jährigen Flugbegleiterin in Bonn vor über 30 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Bonn verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe, nachdem der Angeklagte das Verbrechen gestanden hatte. Der Fall war seit der Entdeckung der Leiche der Frau im Jahr 1992 ungelöst geblieben.
Das Opfer, eine Flugbegleiterin, wurde tot in ihrer Erdgeschosswohnung im Bonner Stadtteil Bad Godesberg aufgefunden. Die Ermittlungen im Jahr 1992 führten zunächst zu keiner Spur, und der Fall wurde schließlich zu den unaufgeklärten Akten gelegt. Später nahmen Ermittler der Bonner Sonderkommission für ungelöste Kapitalverbrechen die Akte wieder auf und untersuchten die Beweismittel mit modernen forensischen Methoden erneut.
Eine forensische Überprüfung förderte Gewalteinwirkungen am Körper der Frau zutage, die frühere Theorien widerlegten, wonach ein Brand für ihren Tod verantwortlich gewesen sei. Der Angeklagte, der im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden war, geriet zunächst unter Verdacht, den Brand gelegt zu haben. Während des Prozesses gestand er jedoch, die Frau in ihrer Wohnung vergewaltigt und getötet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine lebenslange Freiheitsstrafe und verwies dabei auf die besondere Brutalität der Tat. Die Verteidigung beantragte eine Höchststrafe von zehn Jahren, doch das Gericht entschied sich schließlich für eine lebenslange Haftstrafe.
Die Verurteilung bringt einen seit Jahrzehnten ungelösten Fall zu einem Abschluss. Fortschrittliche forensische Methoden spielten eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Beweise, die für den Prozess notwendig waren. Der Verurteilte muss nun eine lebenslange Haftstrafe für den Mord von 1992 verbüßen.
