18 February 2026, 16:25

Evangelische Kirchen prüfen Akten auf sexualisierte Gewalt – was jetzt passiert

Eine Gruppe von Priestern geht über einen roten Teppich in einer Kirche, während Menschen vor und rechts von ihnen auf dem Boden stehen und Foto Rahmen an der Hintergrundwand hängen.

Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirchen prüfen Akten auf sexualisierte Gewalt – was jetzt passiert

Drei Landeskirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) haben mit der Überprüfung von Personalakten begonnen, um frühere Fälle sexualisierter Gewalt aufzudecken. Die Evangelische Kirche von Westfalen, die Evangelische Kirche im Rheinland und der Kirchenkreis Essen setzen damit Empfehlungen der ForuM-Studie um. Ziel ist es, Fehlverhalten in den Unterlagen von Kirchenmitarbeitenden zu identifizieren und aufzuarbeiten.

Die Evangelische Kirche von Westfalen startete ihre Prüfung am 1. Februar 2023. Ein ehemaliger Polizeibeamter wurde damit beauftragt, die Akten zu sichten; seit dem 1. März unterstützt ihn eine zweite Ermittlerin. Zunächst werden die Unterlagen der aktuellen Beschäftigten geprüft, um sicherzustellen, dass mögliche Fälle noch innerhalb der Verjährungsfrist liegen.

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Nach der Auswertung der Akten aktiver Mitarbeitender widmet sich das Team den archivierten Unterlagen, darunter auch denen ehemaliger Beschäftigter. Sämtliche Personalakten, die im Landeskirchenamt vorliegen, sollen überprüft werden – der genaue Zeitrahmen steht jedoch noch nicht fest.

Falls sich Hinweise auf Fehlverhalten ergeben, werden die Akten an die Stelle zur Aufarbeitung von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung (UVSS) weitergeleitet. Je nach Schwere der Vorwürfe können disziplinarische Maßnahmen oder sogar Entlassungen die Folge sein. Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für die Aufarbeitung solcher Verstöße, wird die regionalen Synoden über den Fortschritt informieren.

Die Initiative folgt den wachsenden Forderungen nach mehr Verantwortung innerhalb der EKD. Durch die systematische Aktenprüfung wollen die Kirchen vergangene Versäumnisse aufarbeiten und künftigen Schaden verhindern. Die Ergebnisse werden zeigen, ob weitere rechtliche oder verwaltungstechnische Schritte notwendig sind.