Rechtsstreit um Kölner Druckerei: Theater gegen Wohnungsbau vor Gericht
Marlene SeifertNachbarschaftsstreit mit Kölns Volksbühne geht in die nächste Runde - Rechtsstreit um Kölner Druckerei: Theater gegen Wohnungsbau vor Gericht
Ein langjähriger Rechtsstreit um eine ehemalige Druckerei in Köln nimmt eine neue Wendung. Im Mittelpunkt des Konflikts stehen das Theater Volksbühne und ein Anwohner, der Teile des Gebäudes in eine Wohnung umbauen wollte. Nach mehreren Urteilen wurde der Fall nun an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen, das ihn erneut prüfen soll.
Der Streit begann 2019, als eine Baugenehmigung erteilt wurde, um Räume in der alten Druckerei – dem sogenannten Kounellis-Haus – in eine Wohnung umzuwandeln. Der Verein Freie Volksbühne focht diese Entscheidung an mit der Begründung, dass die Theateraufführungen bereits rechtlich geschützt seien und der Lärm der Vorstellungen künftige Bewohner stören würde. Zunächst gab das Oberverwaltungsgericht Münster dem Theater recht und stoppte den Umbau, da die Lärmbelastung die zulässigen Grenzwerte überschreite.
Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob diese Entscheidung später auf. Es urteilte, dass sich das Gericht in Münster zu stark auf die Lärmgrenzen konzentriert habe, ohne alle relevanten Aspekte ausreichend zu berücksichtigen. Der Fall wurde nach Münster zurückverwiesen, um eine umfassendere Bewertung vorzunehmen.
Unterdessen hat das Gebäude selbst einen neuen Zweck erhalten. Ursprünglich für Wohnzwecke vorgesehen, wurde der Standort bis 2025 zu einem temporären Spielort der Berliner Volksbühne umfunktioniert, während deren Hauptgebäude am Rosa-Luxemburg-Platz saniert wird. Ab Oktober 2025 sollen dort Aufführungen stattfinden.
Nun muss das Oberverwaltungsgericht Münster den Fall in einer neuen Verhandlung klären. Ein endgültiges Urteil wird entscheiden, ob der Wohnungsumbau doch noch genehmigt wird oder ob die Theaterarbeit Vorrang hat. Die Entscheidung wird auch prägen, wie das Kounellis-Haus über seine aktuelle Nutzung als Kulturort hinaus genutzt werden darf.






