Neues Rodungsverbot: Ab März 2026 gilt bundesweiter Schutz für Bäume und Sträucher
Tom GießNeues Rodungsverbot: Ab März 2026 gilt bundesweiter Schutz für Bäume und Sträucher
Bundesweites Rodungsverbot: Baum- und Strauchschnitt ab März verboten
Ab dem 1. März 2026 tritt bundesweit ein striktes Verbot für das Beschneiden oder Entfernen von Bäumen und Sträuchern in Kraft. Bis zum 30. September 2026 ist es untersagt, Gehölze außerhalb von Wäldern oder Gärten zu fällen, auf den Stock zu setzen oder zu roden. Die Maßnahme soll brütende Vögel, Insekten und andere Wildtiere während ihrer aktivsten Phase schützen.
Von dem Schutzzeitraum betroffen sind Hecken, lebende Zäune, Gebüsche sowie alle nicht im Wald stehenden Gehölze. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit Bußgeldern geahndet. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich – etwa bei behördlich angeordneten Arbeiten oder Maßnahmen im öffentlichen Interesse.
Auch außerhalb der Schutzzeit kann es für größere Rückschnittarbeiten oder das Fällen alter Bäume erforderlich sein, eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. Bis zum 28. Februar 2026 bleibt der routinemäßige Rückschnitt jedoch erlaubt. Bei Fragen zu den Naturschutzbestimmungen kann die Untere Naturschutzbehörde der Umweltagentur unter [email protected] kontaktiert werden.
Die Einschränkungen gelten vom 1. März bis zum 30. September 2026. Grundstücksbesitzer und Landwirte müssen ihre Pflegearbeiten entsprechend planen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen, während genehmigte Ausnahmen auf dringende öffentliche oder ökologische Belange beschränkt bleiben.






