Münsteraner Mieter zahlen doppelte Heizkosten durch neues Contracting-Modell der LEG
Nelly GirschnerMünsteraner Mieter zahlen doppelte Heizkosten durch neues Contracting-Modell der LEG
Mieter in Münster kämpfen mit drastisch gestiegenen Heizkosten nach Einführung eines neuen Contracting-Modells durch ihre Wohnungsbaugesellschaft. Die Umstellung hat scharfe Kritik ausgelöst und Forderungen nach gesetzlichen Änderungen zum Schutz der Mieter vor explodierenden Nebenkosten. Ein aktueller Bericht legt die finanziellen Belastungen für Bewohner eines lokalen Wohnkomplexes offen.
Die LEG, die zuständige Wohnungsgesellschaft, hat ein Contracting-System mit hohen monatlichen Festkosten eingeführt. Dadurch haben sich die Heizkosten für viele Mieter verdoppelt. Im Fall von Ines Rodriguez steigen die jährlichen Heizkosten auf 2.486 Euro – ein Plus von 806 Euro im Vergleich zu ihrer früheren Gas-Etagenheizung.
Die neuen Kosten im LEG-Modell belaufen sich auf 1,80 Euro pro Quadratmeter. Das liegt deutlich über der Grenze von 0,50 Euro, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Modernisierungsumlagen vorsieht. Das GEG erlaubt Vermietern zwar, Kosten in dieser Höhe weiterzugeben – jedoch nur für direkte Sanierungsmaßnahmen, nicht für Contracting-Verträge.
Ursprünglich plante die LEG, in einem Münsteraner Komplex Wärmepumpen zu installieren, was zu höheren Ausgaben geführt hätte. Nach Recherchen des NDR setzte die Gesellschaft ihre Modernisierungspläne vorerst aus. Maximilian Fuhrmann vom Mieterverein Nordrhein-Westfalen kritisierte die Nutzung individueller Wärmepumpen-Verträge als unzumutbare Belastung für Mieter.
Der Deutsche Mieterbund fordert nun dringend gesetzliche Reformen, um zu verhindern, dass Heizkosten für Mieter unerschwinglich werden. Gleichzeitig verteidigt der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) Contracting als legitimes Modell – auch für Gewerbeimmobilien und Einfamilienhäuser.
Sollten Vermieter weiterhin auf Contracting setzen, drohen Mietern in betroffenen Objekten weitere massive Kostensteigerungen. Die vorläufige Aussetzung der Pläne durch die LEG in Münster könnte das Problem zwar verzögern, aber nicht lösen. Letztlich könnten gesetzliche Änderungen entscheiden, ob solche Kostenverlagerungen künftig noch zulässig sind.
