Grundsteuer 2026: Vorläufige Bescheide kommen – doch Gericht könnte alles ändern
Patrik WesackGrundsteuer 2026: Vorläufige Bescheide kommen – doch Gericht könnte alles ändern
Grundsteuerbescheide für 2026 treffen am 3. Februar ein – doch einige Details stehen noch nicht fest
Am 3. Februar werden die vorläufigen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 verschickt, doch einige Fragen sind noch offen. Ein anstehendes Gerichtsurteil könnte die endgültigen Beträge verändern – gegebenenfalls mit rückwirkender Gültigkeit ab dem 1. Januar 2026. Bürgerinnen und Bürger müssen mit Verzögerungen und eingeschränkter Unterstützung nach Versand der Bescheide rechnen.
Die ersten Bescheide werden am Dienstag, dem 3. Februar, zugestellt. Allerdings könnten Anpassungen, die nach dem 3. Dezember 2025 beantragt werden, in dieser Version noch nicht berücksichtigt sein. Falls nötig, folgen korrigierte Bescheide am 4. Februar, sofern dies möglich ist.
Die endgültige Festsetzung hängt von einer bevorstehenden Gerichtsentscheidung ab. Sollte das Urteil von den aktuellen Berechnungen abweichen, könnten die Steuerbeträge im Laufe des Jahres 2026 nachträglich angepasst werden. Diese Änderungen könnten dann rückwirkend zum Jahresbeginn gelten und damit auch bereits geleistete Zahlungen betreffen.
Die gesonderten Gebührenbescheide – unabhängig von der Grundsteuer – werden wie geplant im Februar 2026 verschickt. Allerdings könnte die telefonische Unterstützung nach dem 3. Februar aufgrund hoher Nachfrage langsamer sein. Aktuelle Informationen gibt es auf der offiziellen Website unter www.ourwebsite/gba.
Die Bürger erhalten zwar am 3. Februar ihre vorläufigen Bescheide, doch einige Angaben könnten sich später noch ändern. Das Gericht wird entscheiden, ob Nachbesserungen nötig sind – was möglicherweise zu Anpassungen der Steuerbeträge ab dem 1. Januar 2026 führt. Die Gebührenbescheide und die Verfügbarkeit der Unterstützung bleiben von den Verzögerungen unberührt.






