Gericht stoppt Bieterbeschränkungen bei deutschen Solarausschreibungen
Nelly GirschnerGericht stoppt Bieterbeschränkungen bei deutschen Solarausschreibungen
Deutsche Solarausschreibung: Gericht kippt umstrittene Bieterbeschränkungen
Die jüngste Solarausschreibung in Deutschland steht wegen rechtlicher Bedenken gegen die Bieterregeln in der Kritik. Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte kürzlich, dass das Ausschließen mehrerer Gebote für einen einzigen Standort rechtswidrig sei. Die Entscheidung unterstreicht die anhaltenden Streitigkeiten darüber, wie Kapazitätsgrenzen in Erneuerbare-Energien-Auktionen angewandt werden.
Nach den aktuellen Ausschreibungsregeln ist die Leistung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV) auf 20 Megawatt (MW) pro Gebot begrenzt. Bieter können zwar mehrere Angebote für einen Standort einreichen, sofern kein einzelnes Gebot diese Obergrenze überschreitet. Die Bundesnetzagentur hatte jedoch bisher Gebote disqualifiziert, bei denen die kumulierte Leistung an einem Standort 20 MW überstieg.
Das Gericht hob diese Praxis nun auf und stellte klar, dass sich die Beschränkung auf das einzelne Gebot bezieht – nicht auf die Gesamtkapazität pro Standort. Damit sind nun mehrere Gebote für einen Standort zulässig, solange jedes davon die 20-MW-Grenze einhält.
Dennoch tragen Bieter weiterhin das Risiko, die zugeschlagenen Verträge auch umzusetzen. Wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, riskiert den Verlust der hinterlegten Sicherheit. Die Regeln präzisieren zudem, dass "Scheinangebote" – also Gebote ohne echte Absicht zur Projektrealisierung – keinen Schutz genießen. Zudem bleibt die tatsächliche Leistung neuer Solarparks bei der Inbetriebnahme auf 20 MW pro Standort begrenzt.
Unterdessen wartet das deutsche "Solarpaket I" noch auf die Beihilfegenehmigung der EU-Kommission. Bis diese erteilt wird, ruhen bestimmte Förderanreize für den Solarausbau.
Die Gerichtsentscheidung räumt eine zentrale Hürde für Bieter aus, die größere Solarprojekte über mehrere Gebote realisieren wollen. Allerdings bleiben die 20-MW-Obergrenze pro Gebot und pro Standort bei der Inbetriebnahme bestehen. Das Urteil könnte den Wettbewerb in künftigen Ausschreibungen beleben, doch die EU-Zustimmung für zusätzliche Fördermaßnahmen steht noch aus.






