Düsseldorfs forensisch-psychiatrische Klinik droht juristisches Aus – doch es gibt einen Rettungsweg
Patrik WesackDüsseldorfs forensisch-psychiatrische Klinik droht juristisches Aus – doch es gibt einen Rettungsweg
Düsseldorfs Pläne für eine neue forensisch-psychiatrische Einrichtung stehen vor schweren juristischen Hürden. Die Stadtverwaltung hat eingeräumt, dass der Bebauungsplan Nr. 7/74 – die aktuelle rechtliche Grundlage für das Vorhaben – vor Gericht möglicherweise nicht Bestand hätte. Beamte haben die Bezirksregierung nun vor einem hohen Risiko gewarnt, dass das Projekt in der geplanten Form gerichtlich abgelehnt werden könnte.
Erstmals hatte das Amt für Stadtplanung und Bauordnung Bedenken gegen den Plan Nr. 7/74 geäußert. Eine Prüfung förderte formelle Mängel zutage, die den gesamten Plan ungültig machen könnten. Eine unabhängige rechtliche Bewertung bestätigte diese Defizite später und warnte davor, dass sie zu einer vollständigen Ablehnung führen könnten.
Die Stadt hat die Bezirksregierung Düsseldorf inzwischen über die möglichen rechtlichen Risiken informiert. Dennoch deutet ein separates Rechtsgutachten auf einen alternativen Weg hin: Demnach könnte die Einrichtung auch dann noch genehmigt werden, wenn der aktuelle Plan scheitert – und zwar über Paragraph 35 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB).
Die Erkenntnisse wurden über die Bezirksregierung an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) weitergeleitet. Die weiteren Schritte hängen nun davon ab, wie die Behörden auf die rechtlichen Unsicherheiten reagieren.
Die Zukunft des Projekts bleibt ungewiss, während Stadt und Landesbehörden ihre Optionen abwägen. Sollte der aktuelle Plan kippen, könnte eine Genehmigung über eine andere Rechtsgrundlage dennoch möglich sein. Vorerst ist das Verfahren ausgesetzt, während die Verantwortlichen die juristischen Stellungnahmen prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden.






