Beschlagnahmter Luxuswagen in Witten: Illegales Tuning macht 109 Dezibel Lärm
Marlene SeifertBeschlagnahmter Luxuswagen in Witten: Illegales Tuning macht 109 Dezibel Lärm
Luxusauto in Witten beschlagnahmt: Illegale Tuning-Maßnahmen sorgen für extrem hohen Lärmpegel
In Witten haben Beamte einen Hochleistungswagen sichergestellt, nachdem festgestellt wurde, dass das Fahrzeug durch illegale Umbauten extrem laute Geräusche verursachte. Der auf der Holbeinstraße in einem Halteverbot abgestellte Wagen erreichte bei einer Messung 109 Dezibel – deutlich über dem gesetzlich zulässigen Grenzwert von 82 dB. Die Behörden haben Ermittlungen zu den vorgenommenen Veränderungen sowie den Angaben des Besitzers zum Motor eingeleitet.
Erstmals aufgefallen war das Auto in einer gesperrten Parkzone, woraufhin lokale Polizisten die Kontrolle durchführten. Dabei stellten sie fest, dass die Motorsteuerung mit optimierter Software manipuliert worden war, vermutlich um Leistung und Lärm zu erhöhen. Der Halter argumentierte, der laute Auspuff sei lediglich eine Folge des Biturbo-Motors.
Messungen bestätigten jedoch den extrem hohen Schallpegel von 109 Dezibel, der die gesetzlichen Vorgaben bei Weitem übersteigt. Nach deutscher Verkehrsordnung (§ 23 StVO) drohen bei übermäßigem Auspufflärm, der die Verkehrssicherheit gefährdet, Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Sollten die Umbauten zudem eine konkrete Gefahr für Leben oder Eigentum dargestellt haben, könnte dem Besitzer zusätzlich eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) drohen.
Das Fahrzeug wurde umgehend beschlagnahmt und wird nun weiter untersucht. Gegen den Halter laufen bereits verwaltungsrechtliche Verfahren, da die Betriebserlaubnis des Wagens durch die Veränderungen erloschen ist. Die genaue Höhe des Bußgelds steht noch nicht fest, doch bei ähnlichen Lärmverstößen wurden in der Vergangenheit regelmäßig Strafen sowie Betriebsbeschränkungen verhängt.
Der Fall wird nun über die Verwaltungsbehörden weiterverfolgt. Mögliche Konsequenzen reichen von Geldbußen über Punkte im Fahreignungsregister bis hin zu einem Fahrverbot. Der beschlagnahmte Wagen bleibt vorerst in behördlicher Verwahrung, während die Ermittler das volle Ausmaß der illegalen Veränderungen klären. Ob es zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommt, steht derzeit noch nicht fest.






