Wie eine Frau die Gleichberechtigung ins Grundgesetz kämpfte
Grundgesetz: Der Kampf einer Frau für die Gleichberechtigung
Elisabeth Selbert mobilisierte 1948 Frauen im ganzen Land. Ihre Initiative verankerte die Gleichberechtigung im Grundgesetz.
2025-12-14T03:19:00+00:00
Elisabeth Selbert spielte eine entscheidende Rolle bei der Verankerung der Gleichberechtigung der Geschlechter im Grundgesetz der jungen Bundesrepublik. 1948 zog sie als Mitglied des Parlamentarischen Rates ein – jenes Gremiums, das nach dem Zweiten Weltkrieg die verfassungsgebende Versammlung für das Grundgesetz bildete. Mit beharrlichem Einsatz setzte sie eine historische Weichenstellung durch, die Familienrecht und Frauenrechte nachhaltig prägte.
Geboren 1896, arbeitete Selbert zunächst bei der Reichspost, bevor sie ein Jurastudium aufnahm. 1948 wurde sie für die SPD in den Parlamentarischen Rat gewählt. Ihr erster Vorstoß, die Gleichberechtigung explizit im Grundgesetz zu verankern, scheiterte jedoch – selbst ihre eigene Fraktion lehnte den Antrag ab.
Doch Selbert gab nicht auf. Ihr unermüdlicher Einsatz führte schließlich dazu, dass der Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert wurde: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Diese Änderung wurde zum Fundament der Gleichstellung in Deutschland. Selberts Kampf sicherte Frauen rechtliche Anerkennung, reformierte das Familienrecht und veränderte gesellschaftliche Normen. Ihr Wirken hinterließ tiefgreifende Spuren im rechtlichen Gefüge des Landes.
