13 December 2025, 20:17

Steuerstreit gewonnen: Garten ist kein Bauland – Finanzamt muss neu bewerten

Ein Haus mit einem Zaun und Bäumen im Hintergrund, mit Flaggen und Text im Vordergrund.

Steuerstreit gewonnen: Garten ist kein Bauland – Finanzamt muss neu bewerten

Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für Bauland, der Garten ist es nicht: Gericht gibt Steueramt Kontra

Teaser: Die Hauseigentümer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.

12. Dezember 2025, 13:47 Uhr

Ein jahrelanger Steuerstreit um ein benachbartes Grundstück endete mit einem Sieg für zwei Hausbesitzer. Das Ehepaar, das auf einem Wohnanwesen am Siedlungsrand lebt, focht die Einstufung ihres Nachbargrundstücks durch das Finanzamt an. Die Behörde hatte das Gelände als baureifes Land eingestuft – mit der Folge einer deutlich höheren Bewertung, als die Eigentümer für gerechtfertigt hielten.

Im Mittelpunkt des Streits stand ein 1.020 Quadratmeter großes Grundstück, das mit Bäumen bewachsen und gärtnerisch genutzt wird. Das Finanzamt klassifizierte es als baureifes Land in einer Außenbereichszone und setzte einen Bodenrichtwert von 90 Euro pro Quadratmeter an. Daraus ergab sich eine Steuerbemessung von 91.800 Euro.

Das Urteil confirms now that the Grundstück (haus und grund) is to be considered as a agricultural area and not as Bauland. This leads to a significant decrease in the Bodenrichtwert, and the Steuerlast for the Hausbesitzer is reduced. The Finanzamt must now reassess the property based on the correct classification.

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