Solinger Vizebürgermeister bleibt im Amt – trotz Berufung der Bezirksregierung Düsseldorf
Nelly GirschnerSolinger Vizebürgermeister bleibt im Amt – trotz Berufung der Bezirksregierung Düsseldorf
Die Suspendierung von Solingens stellvertretendem Bürgermeister Jan Welzel hat eine weitere juristische Wendung genommen. Nachdem ein örtliches Gericht seine Amtsenthebung aufgehoben hatte, hat die Bezirksregierung Düsseldorf nun Berufung eingelegt. Der Fall wird nun vor das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gebracht.
Am 13. März 2026 entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf zugunsten von Jan Welzel und hob seine Suspendierung als Leiter des Ordnungs- und Gesundheitsdezernats auf. Die Entscheidung ermöglichte ihm die sofortige Wiederaufnahme seiner Amtsgeschäfte. Die Bezirksregierung Düsseldorf reagierte jedoch umgehend und legte am 20. März Berufung ein.
Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung, sodass Welzel weiterhin im Amt bleibt, während das Oberverwaltungsgericht den Fall prüft. Im Mittelpunkt des Streits steht seine Rolle während der sogenannten Schleuser-Affäre, wobei frühere Details zu seiner politischen Laufbahn in öffentlichen Unterlagen unklar bleiben.
Welzels Position als Ordnungs- und Gesundheitsdezernent steht seit Bekanntwerden der Affäre in der Kritik. Das Berufungsverfahren wird nun klären, ob seine Suspendierung gerechtfertigt war oder ob das ursprüngliche Gerichtsurteil Bestand hat.
Das Oberverwaltungsgericht wird die Berufung in den kommenden Monaten prüfen. Bis dahin bleibt Welzel weiterhin in seinem Amt. Die endgültige Entscheidung wird zeigen, ob seine Suspendierung rechtmäßig war oder ob die vorherige Aufhebung bestehen bleibt.






