26 March 2026, 08:11

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone bei Schulen in Nachrodt-Wiblingwerde

Ein Straßenschild mit der Aufschrift 'Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schulbereich vor' mit einer Person links daneben, Bäumen, Strommasten, einem Haus und dem Himmel im Hintergrund.

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone bei Schulen in Nachrodt-Wiblingwerde

In Nachrodt-Wiblingwerde wurde ein Radfahrer mit fast doppelter Höchstgeschwindigkeit erwischt. Der Vorfall ereignete sich auf der Landesstraße 692, wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt. Bei einer Routinekontrolle in der Nähe örtlicher Schulen maßen die Behörden eine Geschwindigkeit von 59 km/h.

Die Geschwindigkeitsmessung fand am 18. März 2026 in einem Bereich statt, der nahe einer Schule, einer Sporthalle und einem Schwimmbad liegt. Obwohl der Radfahrer nicht sofort angehalten wurde, war er mit der gemessenen Geschwindigkeit der zweitschnellste Verkehrsteilnehmer an diesem Tag.

In Deutschland gelten Tempolimits für alle Fahrzeuge – auch für Fahrräder. Allerdings unterscheiden sich die Strafen für Radfahrer von denen für Autofahrer. Statt der üblichen Bußgelder für Kraftfahrer erhalten Radfahrer in der Regel Verwarnungen oder Geldstrafen zwischen 15 und 35 Euro bei überhöhter Geschwindigkeit.

Die Behörden bewerten Verstöße von Radfahrern anhand der Umstände und der möglichen Gefährdung anderer. Besonders in Schulzonen werden solche Vergehen oft strenger geahndet. Sollte eine konkrete Gefährdung nachgewiesen werden, kann der Radfahrer zudem einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg erhalten.

Während der Kontrolle wurden gegen den Radfahrer keine sofortigen Maßnahmen ergriffen. Der Fall zeigt jedoch, dass Tempolimits für alle Verkehrsteilnehmer gelten – selbst in Bereichen mit starkem Fußgängeraufkommen. Geldstrafen oder Verwarnungen bleiben möglich, falls eine spätere Prüfung ein Risiko für die öffentliche Sicherheit bestätigt.

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