NRW plant KiBiz-Reform: Wüst setzt auf Dialog mit Gewerkschaften und Trägern
Patrik WesackWüst zeigt Bereitschaft für Kindergarten-Kompromiss nach scharfer Kritik - NRW plant KiBiz-Reform: Wüst setzt auf Dialog mit Gewerkschaften und Trägern
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bereitet eine Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) vor, deren Änderungen im Kindergartenjahr 2027/28 in Kraft treten sollen. Ministerpräsident Hendrik Wüst hat signalisiert, dass er bereit ist, vor der endgültigen Festlegung der Pläne zentrale Aspekte des Gesetzentwurfs mit Gewerkschaften, Arbeitgebern und Bildungsverbänden zu verhandeln.
Die geplante KiBiz-Reform konzentriert sich auf vier Hauptbereiche: die Verbesserung der Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung, die Steigerung der Qualität der frühkindlichen Bildung, die Arbeitsbedingungen des Personals sowie mehr finanzielle Flexibilität für die Träger. Ein neues "Kernzeitenmodell" soll zudem helfen, dem anhaltenden Fachkräftemangel in Kitas entgegenzuwirken.
Wüst betonte, dass sich das Gesetzgebungsverfahren noch in einer frühen Phase befinde. Er machte deutlich, dass der Entwurf nicht überstürzt ins Parlament eingebracht werde, ohne zuvor das Feedback der Beteiligten zu berücksichtigen. Zu den Konsultierten gehören unter anderem die Gewerkschaft Ver.di, Arbeitgeberverbände und der Landeslehrerverband. Trotz jährlicher Millioneninvestitionen räumte Wüst ein, dass nicht alle Forderungen vollständig erfüllt werden könnten. Seine Äußerungen folgten auf eine Warnung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, wonach die frühkindliche Bildung in NRW an Qualität verlieren könnte, sollte der aktuelle Entwurf nicht überarbeitet werden. Die Reform soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, doch die Umsetzung beginnt erst mit dem Kindergartenjahr 2027/28, um Trägern und Mitarbeitenden ausreichend Zeit für die Anpassung zu geben.
Die endgültige Ausgestaltung der KiBiz-Reform hängt von den laufenden Gesprächen zwischen der Landesregierung und den wichtigsten Interessengruppen ab. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, werden neue Standards für die Verlässlichkeit der Kinderbetreuung, die Arbeitsbedingungen des Personals und die Finanzierung der Träger eingeführt – allerdings erst mit Beginn des Kindergartenjahres 2027/28.
