Neue EU-Regel stoppt Betrug bei Überweisungen ab Oktober 2024
Ab Oktober tritt in der gesamten EU eine neue Verordnung zur Bekämpfung betrügerischer Überweisungen in Kraft. Das sogenannte „Verification of Payee“-System (VoP) verpflichtet Banken, vor der Abwicklung von Zahlungen zu prüfen, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Ziel der Regelung ist es, Kriminelle daran zu hindern, Geld auf eigene Konten umzuleiten.
Ab dem 9. Oktober müssen Banken und Sparkassen in der EU bei jeder Überweisung Name und IBAN des Empfängers abgleichen. Stimmen die Angaben überein, wird die Zahlung freigegeben. Bei Abweichungen erscheint eine Warnmeldung, und der Kunde muss entscheiden, ob er die Transaktion trotzdem durchführen möchte.
Auch Echtzeit-Überweisungen unterliegen ab Oktober denselben VoP-Prüfungen. Zwar entfällt dadurch die übliche Bearbeitungszeit, der Betrugsschutz bleibt jedoch bestehen.
Häufig basiert Betrug darauf, dass Opfer dazu gebracht werden, Geld auf falsche Konten zu überweisen. Betrüger nutzen gefälschte E-Mails, fingierte Jobangebote oder andere Tricks, um an Daten oder Gelder zu gelangen. Aktuell erhalten Geschädigte ihr gestohlenes Geld nur selten zurück – eine rechtliche Grauzone macht es Banken möglich, Erstattungen nur dann zu leisten, wenn der Kunde keine Schuld trifft.
Die deutsche Finanzaufsicht Bafin rät Verbrauchern, bei Kontodetails besonders achtsam zu sein. Wer eine Warnung ignoriert und die Überweisung dennoch tätigt, haftet in der Regel für den entstandenen Schaden – es sei denn, Name und IBAN wurden zuvor als übereinstimmend bestätigt.
Das VoP-System erschwert es Betrügern, Zahlungen abzufangen. Banken werden Überweisungen mit abweichenden Angaben blockieren, sofern der Kunde die Warnung nicht bewusst überspielt. Dennoch bleibt es in der Verantwortung der Kunden, bei Transaktionen wachsam zu bleiben.






