Münster schafft 50 E-Schrott-Annahmestellen ab – was jetzt gilt
Münsters Abfallwirtschaftsbetrieb awm entfernt etwa 50 Annahmestellen für kleine Elektrogeräte in der Stadt. Die Maßnahme folgt einer Aktualisierung des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), das Brandrisiken durch Batterien verringern und die Sammelquoten fürs Recycling verbessern soll. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich künftig anders von alten Geräten trennen.
Laut dem geänderten ElektroG müssen alle E-Container bis Mitte Februar abgebaut werden. Bis dahin sollten Anwohner diese Behälter nicht mehr nutzen und defekte Kleingeräte stattdessen zu den Recyclinghöfen oder an teilnehmende Händler zurückbringen. Große Elektrogeräte können wie bisher an den bestehenden Sammelstellen abgegeben werden.
Künftig nehmen awm-Mitarbeiter kleine Elektrogeräte an speziellen Theken innerhalb der Recyclinghöfe entgegen. Diese Umstellung soll Batteriebrände während Transport und Lagerung verhindern. Zudem müssen alle Annahmestellen ein neues, einheitliches Symbol anbringen: „Rücknahme von Elektrogeräten“.
Auch für den Handel gelten nun strengere Vorschriften. Geschäfte, die Batterien für „leicht motorisierte Fahrzeuge“ wie E-Bikes oder E-Scooter verkaufen, müssen gebrauchte Akkus kostenlos zurücknehmen – selbst ohne Neukauf. Bürger können bis zu drei solche Batterien pro Person auf den Recyclinghöfen unentgeltlich abgeben. Zudem sind Händler verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen alte Elektrogeräte, E-Zigaretten und Batterien zurückzunehmen.
Die neuen Regeln gelten bundesweit, sodass alle Kommunen, Wertstoffhöfe und Händler sie umsetzen müssen. Während einige Städte erweiterte Rückgabemöglichkeiten ankündigten, gibt es keine offizielle Übersicht nach Städten. Bei Fragen steht die awm-Kundenhotline unter +49 251 6052-53 zur Verfügung.
Die Änderungen sorgen für eine sicherere Handhabung von Elektroschrott und klarere Entsorgungswege. Münsters E-Container verschwinden bis Mitte Februar, ihre Funktion übernehmen dann Recyclinghöfe und Läden. Das aktualisierte ElektroG setzt einheitliche Standards in ganz Deutschland – und reduziert so Brandgefahren sowie steigert die Recyclingquoten.
