Mönchengladbach hält Hundesteuer 2026 stabil – Fristen und Sonderregeln für Halter
Nelly GirschnerMönchengladbach hält Hundesteuer 2026 stabil – Fristen und Sonderregeln für Halter
Mönchengladbach hat die Hundesteuersätze für 2026 bestätigt – sie bleiben unverändert gegenüber dem Vorjahr. Hundehalter müssen ihre Tiere bis zum 15. Februar anmelden und die Gebühr entrichten. Für bestimmte Rassen, die als gefährlich eingestuft oder für Kämpfe gehalten werden, gelten jedoch höhere Abgaben.
Das städtische Steuersystem erhebt für einen Hund jährlich 138 Euro. Bei zwei Hunden steigt der Satz auf 165,60 Euro pro Tier und Jahr. Wer drei oder mehr Hunde hält, zahlt 207 Euro pro Hund im Jahr.
Die Anmeldung der Tiere ist online über die Website der Stadt möglich. Alternativ steht ein vollständig digitaler Prozess mit der AusweisApp und der BundID zur Verfügung. Wer seine Hunde nicht registriert, muss nicht angemeldete oder steuerbefreite Tiere melden, um Strafen zu vermeiden. Die Zahlung lässt sich durch ein SEPA-Lastschriftmandat vereinfachen. Änderungen, die nach Ende November 2025 eingereicht werden, können jedoch nicht mehr in den jährlichen Steuerbescheiden berücksichtigt werden.
Für Rückfragen steht das Bürgerbüro unter der Rufnummer 02161/25-54321 zur Verfügung. Das Steuer- und Beitragsamt ist per E-Mail unter [email protected] erreichbar.
Stichtag für die Hundesteuer 2026 bleibt der 15. Februar. Halter sind dafür verantwortlich, dass ihre Tiere fristgerecht angemeldet und die Gebühren pünktlich beglichen werden. Für als gefährlich oder Kampfhunde eingestufte Rassen gelten weiterhin höhere Sätze.
