Lieferkettengesetz vor Reform: Droht Deutschland eine Abschwächung der Sorgfaltspflichten?
Nelly GirschnerLieferkettengesetz vor Reform: Droht Deutschland eine Abschwächung der Sorgfaltspflichten?
Deutschlands Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz vor möglichen Reformen – droht eine Abschwächung?
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steht vor potenziellen Reformen, die seinen Geltungsbereich einschränken könnten. Das Gesetz verpflichtet derzeit große Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer globalen Lieferketten einzuhalten. Doch nun debattieren Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften, ob die geplanten Änderungen die Wirkung der Regelung abschwächen werden.
Das LkSG trat schrittweise in Kraft: Zunächst galt es ab Januar 2023 für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Beschäftigten, bevor es im Januar 2024 auf Firmen mit 1.000 Mitarbeitenden ausgeweitet wurde. Aktuell erfasst es zwischen 4.500 und 29.500 Unternehmen in Deutschland, darunter rund 500 Finanzinstitute. Besonders stark vertreten sind der verarbeitende Gewerbe- und der Finanzsektor, wobei die genauen Zahlen aufgrund laufender gesetzgeberischer Diskussionen noch Schwankungen unterliegen.
Kritiker monieren, das Gesetz belaste auch kleinere Betriebe übermäßig – obwohl es primär auf Großunternehmen abzielt. Wirtschaftsverbände fordern eine vollständige Aussetzung oder eine Angleichung an die EU-Lieferkettenrichtlinie, die die Zahl der regulierten Unternehmen auf nur noch 5 Prozent reduzieren würde. Das Europäische Parlament hatte kürzlich Änderungen an seiner eigenen Richtlinie beschlossen und die Schwellenwerte auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro angehoben.
Gewerkschaften warnen hingegen, dass die geplanten Reformen die Wirksamkeit des LkSG verwässern könnten. Anna Weirich von Faire Mobilität verweist auf anhaltende Verstöße gegen Arbeitsrechte, etwa osteuropäische Lkw-Fahrer, die monatelang in ihren Fahrerkabinen leben müssen. Die im Januar 2026 diskutierten Änderungen sehen vor, Sanktionen zu streichen und die weniger strengen EU-Regeln zu übernehmen – was die präventive Kraft des Gesetzes schwächen könnte.
Die EU-Mitgliedstaaten haben bis Juli 2028 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen; Unternehmen müssen die Vorgaben bis Mitte 2029 erfüllen. Sollte Deutschland sich der abgeschwächten EU-Linie anschließen, könnten Firmen, die bereits die strengeren LkSG-Standards einhalten, Wettbewerbsnachteile erleiden.
Die endgültige Ausgestaltung der Reformen wird zeigen, wie konsequent Deutschland Lieferkettenverantwortung durchsetzt. Unternehmen, die derzeit das LkSG erfüllen, müssten sich bei einer Lockerung des Gesetzes anpassen. Die Entscheidung könnte zudem weitreichende Folgen für Arbeits- und Umweltschutzstandards in Europas größter Volkswirtschaft haben.
