Kölner Dom führt 2026 erstmals Eintrittsgeld für Besucher ein
Kölner Dom führt ab 1. Juli 2026 Eintrittsgeld ein
Ab dem 1. Juli 2026 wird der Kölner Dom ein Eintrittsgeld erheben. Mit der Maßnahme soll die langfristige Finanzierung des Wahrzeichens gesichert und der tägliche Betrieb unterstützt werden. Besucher müssen künftig für den Eintritt zahlen, wobei es Ausnahmen gibt.
Die neue Gebührenordnung sieht vor, dass reguläre Besucher 12 Euro zahlen. Kinder unter 13 Jahren haben weiterhin freien Eintritt. Ermäßigte Tarife von 6 Euro gelten für Berechtigte, darunter Schüler ab 14 Jahren, Auszubildende, Studierende sowie Inhaber des Sozialpasses Nordrhein-Westfalen.
Der Zugang zu Gottesdiensten bleibt für alle kostenfrei. Auch das nördliche Querhaus steht weiterhin außerhalb der Gottesdienstzeiten zum Gebet offen. Die Domverwaltung betont, dass die Einnahmen der Erhaltung des Bauwerks dienen und das Besuchererlebnis verbessern sollen.
Das Eintrittsgeld tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Die Mittel fließen in die Instandhaltung des Doms und die Aufwertung des Angebots für Gäste. Der kostenlose Zugang zu Gottesdiensten und Andachtsräumen bleibt wie bisher bestehen.






