07 April 2026, 20:17

Kölner Ausländeramt hält Handys von Abschiebekandidaten jahrelang ein – ist das rechtens?

Gruppe deutscher Kriegsgefangener aus Messines vor einem Gebäude mit einem klaren blauen Himmel im Hintergrund, mit Text am unteren Bildrand.

Kölner Ausländeramt hält Handys von Abschiebekandidaten jahrelang ein – ist das rechtens?

Das Kölner Ausländeramt gerät wegen seines Umgangs mit digitalen Geräten von zur Abschiebung vorgesehenen Personen zunehmend in die Kritik. Seit Jahresbeginn hat die Behörde 130 Datenspeicher – meistens Handys – beschlagnahmt, während andere Städte unterschiedliche Verfahren anwenden. Die Praxis wirft Fragen auf, wie lange diese Gegenstände einbehalten werden und ob ihre Beschlagnahmung überhaupt gerechtfertigt ist.

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Aufmerksam wurde das Vorgehen, nachdem ein Geflüchteter die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger (Die Linke) darauf aufmerksam gemacht hatte. Anders als in den meisten deutschen Städten behält Köln die Geräte "bis zur Ausreise" ein – ein Zeitraum, der sich aufgrund langwieriger Abschiebeverfahren über Jahre erstrecken kann. Die Beschlagnahmung wird dadurch de facto zu einer unbegrenzten Einbehaltung.

Die rechtliche Grundlage für Durchsuchungen und Speicherung besteht seit Februar 2024. Die Kölner Behörden beschränken sich nicht auf die Beschlagnahmung der Geräte, sondern erstellen auch vollständige digitale Kopien der Inhalte, einschließlich in der Cloud gespeicherter Daten. Dennoch bleibt der Kölner Ansatz eine Ausnahme: Andere Regionen verzichten gänzlich auf Beschlagnahmungen oder geben die Geräte zurück, sobald die Daten ausgelesen wurden.

Seit 2022 leitet Christina Boeck das Kölner Ausländeramt. Unter ihrer Führung vertritt die Behörde eine strengere Haltung als benachbarte Regionen. Zum Vergleich: Im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden zwischen Januar und Juni nur 344 Geräte beschlagnahmt.

Die Praxis bedeutet, dass Betroffene ihre persönlichen Geräte möglicherweise nie zurückerhalten. Da digitale Kopien bereits angefertigt wurden, bleibt die anhaltende Einbehaltung der physischen Gegenstände umstritten. Die Unterschiede zwischen dem Kölner Vorgehen und dem anderer Städte haben Forderungen nach einer Überprüfung der Praxis laut werden lassen.

Quelle