Historisches Urteil: Ist psychogene Erblindung eine anerkannte Behinderung?
Marlene SeifertPsychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Historisches Urteil: Ist psychogene Erblindung eine anerkannte Behinderung?
Am 27. Februar 2023 erreicht ein Rechtsstreit über die Frage, ob psychogene Erblindung als anerkannte Behinderung gilt, seine finale Phase. Im Mittelpunkt steht eine Frau aus dem Kreis Steinfurt, die behauptet, ihr Sehverlust habe psychische und keine körperlichen Ursachen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen muss nun entscheiden, ob ihr Anspruch auf finanzielle Unterstützung und Behindertenleistungen zusteht.
Die Klägerin hatte bereits 2018 einen Schwerbehindertenausweis sowie staatliche Hilfen beantragt. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lehnte den Antrag ab mit der Begründung, psychogene Erblindung – bei der keine organische Schädigung vorliegt – erfülle nicht die gesetzliche Definition von Blindheit in Deutschland. Nach einer erfolglosen Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster legte sie Berufung beim OVG ein.
Das erstinstanzliche Gericht hatte offen gelassen, ob die Frau tatsächlich unter psychogener Erblindung leidet, ihre Symptome übertreibt oder eine Beeinträchtigung bewusst vortäuscht. Ein Gutachter der Universität Tübingen wies später auf Widersprüche zwischen ihren eigenen Angaben zum Sehverlust und medizinischen Tests hin: Diese zeigten eine nahezu normale Sehkraft des rechten Auges und eine sehr gute des linken.
Das Verfahren verzögerte sich aufgrund der COVID-19-Pandemie. Nun wird der 12. Senat des OVG am 27. Februar 2023 die mündliche Verhandlung führen; das Urteil wird noch am selben Tag erwartet. Kernfrage ist, ob psychogene Erblindung rechtlich mit einer messbaren Sehbehinderung gleichgesetzt werden kann.
In Deutschland wird psychogene Erblindung zwar als psychische Erkrankung anerkannt, doch nur bei nachgewiesener dauerhafter Beeinträchtigung besteht Anspruch auf Leistungen nach SGB IX und SGB XII. Andere europäische Länder handhaben dies unterschiedlich: Die Niederlande und das Vereinigte Königreich (vor dem Brexit) gewähren über Behindertenregister finanzielle Hilfen, während Frankreich und Italien strengere somatische Kriterien anlegen – oft ist eine mindestens 80-prozentige Beeinträchtigung für volle Leistungen erforderlich.
Die Entscheidung des OVG wird klären, ob der Klägerin Behindertenleistungen und finanzielle Unterstützung zustehen. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte es Präzedenzcharakter für die Behandlung psychogener Erkrankungen im deutschen Behindertenrecht entwickeln. Die Verkündung erfolgt im Anschluss an die Verhandlung am 27. Februar 2023.
