Gynäkologe klagt gegen katholisches Krankenhaus wegen Abtreibungsverbots
Marlene SeifertChefarzt vs. Klinik: Anhaltender Streit um Abtreibungsverbot - Gynäkologe klagt gegen katholisches Krankenhaus wegen Abtreibungsverbots
Ein leitender Gynäkologe klagt gegen ein katholisches Krankenhaus wegen dessen strenger Abtreibungsregeln. Joachim Volz, der am St.-Franziskus-Hospital in Lippstadt tätig ist, argumentiert, dass das Verbot medizinischer Fachkompetenz und Patientinnenrechte ignoriert. Seine Berufung wird am 5. Februar vor dem Landesarbeitsgericht Hamm verhandelt.
Der Konflikt eskalierte, als Volz die internen Richtlinien des Krankenhauses anfocht, die ihm Abbrüche selbst in seiner privaten Praxis untersagen – mit Ausnahme seltener Ausnahmesituationen. Das Arbeitsgericht hatte in erster Instanz zugunsten des Krankenhauses entschieden und dessen Recht betont, solche Beschränkungen im Rahmen der Dienstaufsicht durchzusetzen. Volz hingegen besteht darauf, dass die Regelung gegen deutsches Recht verstößt und die ärztliche Entscheidungsfreiheit untergräbt.
Der Fall hat bundesweit große Aufmerksamkeit erregt. Rund 2.000 Demonstranten versammelten sich in Lippstadt am Tag der ersten Verhandlung, um gegen die Abtreibungsbeschränkungen zu protestieren. Gleichzeitig sammelte eine Online-Petition zur Unterstützung von Volz bereits 292.240 Unterschriften. Die Identität der vorsitzenden Richterin oder des vorsitzenden Richters für die Berufungsverhandlung ist aus den öffentlichen Akten nicht ersichtlich.
Die anstehende Verhandlung wird entscheiden, ob Volz mit seiner Berufung durchdringt oder die Krankenhauspolitik Bestand hat. Das Urteil könnte richtungsweisend dafür werden, wie konfessionell gebundene medizinische Einrichtungen in Deutschland Abbruchleistungen regeln. Zudem wird es Klarheit darüber schaffen, wie das Verhältnis zwischen Arbeitgeberweisungen und den gesetzlichen Pflichten von Ärztinnen und Ärzten zu gewichten ist.
