Grundsicherungsreform 2026: Strengere Regeln für Vermögen und Wohnen
Ab 2026 treten tiefgreifende Reformen des deutschen Grundsicherungssystems in Kraft. Die Änderungen umfassen strengere Vermögensregeln sowie die neue Pflicht für Bezieher von Leistungen, von Beginn an umzuziehen. Kritiker warnen bereits vor den Folgen für besonders schutzbedürftige Gruppen.
Die bedeutendste Neuerung betrifft die Freigrenzen für geschütztes Vermögen, die künftig nach Alter gestaffelt werden. Bisher konnten Leistungsempfänger bis zu 40.000 Euro besitzen, ohne dass dies ihre Ansprüche minderte. Diese pauschale Regelung entfällt nun.
Künftig gilt für unter 20-Jährige eine Freigrenze von nur noch 5.000 Euro. Bei 21- bis 40-Jährigen sind es 10.000 Euro, während die Altersgruppe von 41 bis 50 Jahren 12.500 Euro behalten darf. Die höchste Grenze von 15.000 Euro gilt ausschließlich für Empfänger ab 51 Jahren. Auch Altersvorsorge wie Guthaben auf Konten, Aktien oder private Investmentpläne werden nun auf diese Freibeträge angerechnet.
Eine weitere zentrale Änderung ist die Abschaffung der Schonfrist für Vermögen. Bisher hatten Leistungsbezieher Zeit, ihre Finanzen anzupassen, bevor ihnen die Unterstützung entzogen wurde. Ab 2026 gibt es diese Übergangsphase nicht mehr.
Zudem führt die Reform eine "Umzugspflicht ab dem ersten Tag" ein. Das bedeutet, dass Empfänger sofort in günstigeren Wohnraum ziehen müssen, wenn ihre aktuelle Wohnung als zu teuer eingestuft wird. Sozialverbände kritisieren diese Maßnahme scharf und befürchten, dass sie Familien und Einzelpersonen in prekären Situationen zusätzlich destabilisiert.
Die Neuregelungen bringen eine drastische Kürzung der Vermögensfreigrenzen mit sich und verlangen sofortige Umzüge. Betroffen sind ab 2026 alle Bezieher von Bürgergeld. Wohlfahrtsverbände warnen, dass die verschärften Bedingungen noch mehr Menschen in finanzielle Not treiben könnten.






