Gericht wehrt Eilantrag ab: Windpark in NRW darf trotz Protesten gebaut werden
Tom GießDrachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Notantrag gegen neue Windräder - Gericht wehrt Eilantrag ab: Windpark in NRW darf trotz Protesten gebaut werden
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen, nachdem ein Gericht einen Eilantrag des Vereins abgewiesen hat. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage zurück und begründete dies damit, dass die Windkraftanlagen keine existenzielle Bedrohung für den Betrieb des Vereins darstellen. Die Entscheidung ebnet den Weg für das geplante Projekt mit zwölf Turbinen, das nun wie vorgesehen umgesetzt werden kann.
Der Verein, der eines der meistfrequentierten Fluggelände der Region betreibt, hatte argumentiert, der Windpark werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und die Flugaktivitäten einschränken. Mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr befürchtete der Verein erhebliche Sicherheitsrisiken durch die Anlagen.
Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass der Windpark unzumutbare Gefahren mit sich bringen würde. Es verwies darauf, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h sicher möglich seien, während höhere Geschwindigkeiten – die ohnehin ein Risiko darstellen – bereits ab 30 km/h unabhängig von den Turbinen untersagt seien. Die Richter urteilten zudem, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei.
Der geplante Windpark, der im Februar 2024 von der Landesregierung genehmigt wurde, liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone gemäß dem Landesentwicklungsplan. Der Projektentwickler Energiekontor AG kann nun mit dem Bau der zwölf Turbinen im Rahmen des Projekts "Windpark Meschede" beginnen.
Die Gerichtsentscheidung räumt damit die letzten Hindernisse für den Bau des Windparks aus und weist die Befürchtungen zurück, er gefährde die Aktivitäten des Vereins. Das Urteil bestätigt, dass die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen – etwa die Begrenzungen der Windgeschwindigkeit – weiterhin ausreichen. Der Verein muss sich nun an die Umsetzung des Projekts in seiner aktuellen Form anpassen.






