Gericht kippt Vuelings Handgepäckregeln – was das für Passagiere bedeutet
Tom GießGericht kippt Vuelings Handgepäckregeln – was das für Passagiere bedeutet
Ein deutsches Gericht hat die Handgepäckregelung von Vueling für ungerecht gegenüber Passagieren erklärt. Die Entscheidung folgt auf eine Klage des Verbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) und markiert einen bedeutenden Wandel darin, wie Airlines Gebühren für Kabinengepäck erheben dürfen.
Das Oberlandesgericht Hamm urteilte, dass Vueling das kostenlose Handgepäck nicht länger auf eine kleine Tasche mit den Maßen 20 x 30 x 40 Zentimeter beschränken darf. Die Richter begründeten dies damit, dass Handgepäck ein grundlegender Bestandteil des Flugreise sei und keine Zusatzgebühren anfallen dürften, sofern das Gepäckstück vernünftige Größen- und Gewichtsgrenzen einhalte.
Ramona Popp, die Vorstandsvorsitzende des vzbv, begrüßte das Urteil. Sie kritisierte, dass Airlines nur winzige Taschen ohne Aufpreis zuließen, und forderte klarere gesetzliche Regelungen. Popp schlug vor, dass jedes Ticket einen kleinen persönlichen Gegenstand sowie ein standardmäßiges Kabinengepäckstück umfassen sollte – mit mindestens 115 Zentimetern Gesamtmaß und bis zu zehn Kilogramm Gewicht.
Die Gerichtsentscheidung bestätigt die Argumentation des vzbv, wonach Gebühren für größeres Handgepäck ungerechtfertigt sind. Gleichzeitig bleiben ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air weiterhin unentschieden.
Heute begannen in Brüssel Verhandlungen über eine Reform der EU-Fluggastrechte – einschließlich der Regeln für Handgepäck. Die Gespräche könnten zu strengeren Vorschriften für europäische Airlines führen.
Das Urteil zwingt Vueling, seine Handgepäckrichtlinien umgehend zu ändern. Passagiere der Airline müssen künftig keine Zusatzgebühren mehr für größeres Kabinengepäck zahlen, sofern es den vom Gericht festgelegten Standards entspricht. Die Entscheidung könnte zudem Einfluss auf laufende Rechtsstreitigkeiten und die weiteren EU-Diskussionen zu Fluggastrechten haben.






