Gericht kippt Degradierung der Dinslakener Gleichstellungsbeauftragten – Revision möglich
Patrik WesackEntlassung der Gleichstellungsbeauftragten war illegal - Gericht kippt Degradierung der Dinslakener Gleichstellungsbeauftragten – Revision möglich
Ein Gericht hat entschieden, dass die Stadt Dinslaken rechtswidrig gehandelt hat, als sie ihre Gleichstellungsbeauftragte herabstufte und entließ. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf verfügte, dass die Frau in ihre ursprüngliche Position wieder eingesetzt werden muss, und beendete damit einen Streit, der 2020 begann. Der Fall lässt nun eine weitere Revision vor dem Bundesarbeitsgericht, Deutschlands höchster Arbeitsgerichtsbarkeit, zu.
Die Beauftragte, eine ausgebildete Sozialarbeiterin, hatte das Amt seit 2012 inne und leitete seit 2019 das Gleichstellungsbüro. Sie berichtete direkt an den Bürgermeister, bis es 2020 mit einem neu gewählten Amtsträger zu Spannungen kam. Streitpunkte waren vor allem der Gleichstellungsplan der Stadt und die Ausschreibung von Stellenangeboten.
Ende 2023 entzog Dinslaken ihr die Funktion als Gleichstellungsbeauftragte und versetzte sie in eine niedriger eingestufte Position im allgemeinen Sozialdienst. Das Gericht erklärte diesen Schritt für rechtswidrig und begründete dies damit, dass eine Kommune eine etablierte Stelle mit höherer Besoldungsgruppe nicht einfach abwerten dürfe. Die Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner vertrat die entlassene Mitarbeiterin während des gesamten Verfahrens. Im Urteil (Aktenzeichen: 3 SLa 696/24) heißt es, die Degradierung habe gegen Arbeitsrecht verstoßen. Zwar muss die Stadt die Beauftragte nun wieder in ihr Amt einsetzen, das Landesarbeitsgericht hat jedoch eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Die Entscheidung zwingt Dinslaken, die Gleichstellungsbeauftragte in ihre vorherige Position zurückzuversetzen. Zudem schafft der Fall einen Präzedenzfall dafür, wie Kommunen mit unabhängigen Stellen und festgelegten Besoldungsgruppen umgehen. Möglicherweise wird der Streit noch vor dem Bundesarbeitsgericht endgültig entschieden.
