Gericht erlaubt Arzt Schwangerschaftsabbrüche trotz Krankenhausverbot
Marlene SeifertGericht erlaubt Arzt Schwangerschaftsabbrüche trotz Krankenhausverbot
Ein Gericht in Lippstadt hat zugunsten von Dr. Joachim Volz entschieden und ihm erlaubt, in seiner Privatpraxis und im Krankenhaus wieder Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Die Entscheidung hebt ein Krankenhausverbot für ambulante Abbrüche auf – allerdings nur für Volz, nicht für seine Kollegen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die wachsende Sorge um den schwindenden Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland.
Unterdessen drängen Politiker auf Reformen, um sicherzustellen, dass Krankenhäuser diese essenziellen Leistungen anbieten.
Dr. Volz hatte die Richtlinie seines Krankenhauses angefochten, nachdem ihm untersagt worden war, ambulante Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Das Gericht erklärte die Einschränkung für rechtswidrig und erlaubte ihm, Patientinnen wieder zu behandeln. Das Urteil gilt jedoch nicht für andere Ärzte desselben Krankenhauses.
Der Fall steht im Kontext eines Rückgangs der Abbruchversorgung in Deutschland. Viele Krankenhäuser, insbesondere solche in Trägerschaft religiöser Einrichtungen, verweigern den Eingriff. Fusionen mit konfessionellen Anbietern haben den Zugang weiter eingeschränkt und Frauen bleiben weniger Optionen.
Eine aktuelle Bundesstudie, der Elsa-Bericht, bestätigt das Ausmaß des Problems. Politikerinnen wie Ulle Schauws betonen, dass Schwangerschaftsabbrüche ein zentraler Bestandteil der Frauengesundheit seien. Sie schlägt vor, dass öffentlich finanzierte Krankenhäuser Abbrüche anbieten müssen, wenn keine Alternativen existieren.
Das geltende Recht erlaubt es einzelnen Ärzten, sich aus Gewissensgründen gegen Abbrüche zu entscheiden. Doch Schauws und andere bestehen darauf, dass Krankenhäuser dennoch sicherstellen müssen, dass ausreichend bereitwilliges Personal verfügbar ist. Ein parlamentarischer Antrag fordert nun, Schwangerschaftsabbrüche als Standardleistung in Krankenhäusern zu verankern.
Der Vorstoß findet Unterstützung in der regierenden CDU/CSU-SPD-Koalition. Der Koalitionsvertrag sieht bereits vor, die Gesundheitsversorgung zu verbessern und Abbrüche über die gesetzliche Krankenversicherung abzudecken. Da Teile der Koalition hinter dem Antrag stehen, steigen die Chancen auf eine Verabschiedung.
Die Gerichtsentscheidung ermöglicht Dr. Volz die Wiederaufnahme seiner Arbeit, doch der größere Kampf um den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen geht weiter. Politiker treiben nun gesetzliche Änderungen voran, um zu verhindern, dass Krankenhäuser die Versorgung verweigern. Bei Erfolg könnten die Reformen den Rückgang der verfügbaren Angebote in ganz Deutschland umkehren.
