31 January 2026, 02:21

Falschmeldung zu Rentenansprüchen: Warum ukrainische Geflüchtete keine Sonderregeln erhalten

Eine alte Postkarte mit zwei Stempeln in der oberen rechten Ecke, adressiert an Lichtenwald, Deutschland, mit handgeschriebener Text.

Falschmeldung zu Rentenansprüchen: Warum ukrainische Geflüchtete keine Sonderregeln erhalten

Ein virales Video verbreitet falsche Behauptungen, wonach ukrainische Geflüchtete in Deutschland Renten ohne eigene Beiträge erhalten. In dem Clip kommt Michael Hasenkamp zu Wort, ein Kommunalpolitiker aus Witten in Nordrhein-Westfalen. Doch eine solche Regelung gibt es nicht – die geltenden Bestimmungen bleiben für Geflüchtete und Einwohner gleichermaßen unverändert.

Das Video behauptet, 114.000 ukrainische Geflüchtete würden deutsche Renten beziehen, ohne jemals in das System eingezahlt zu haben. Zudem wird fälschlich behauptet, ein deutsch-ukrainisches Sozialversicherungsabkommen ermögliche Ukrainerinnen und Ukrainern den Ruhestand mit 60 Jahren. Tatsächlich hat die Ukraine ein solches Abkommen bis Januar 2026 nicht ratifiziert.

Der bestehende Entwurf zwischen beiden Ländern sieht weder ein vorzeitiges Renteneintrittsalter noch Renten ohne Beitragszeiten vor. Vielmehr soll er sicherstellen, dass Versicherungszeiten in beiden Staaten angerechnet werden können, um Anspruch auf Leistungen zu erwerben. Die Auszahlungen richten sich weiterhin nach den Gesetzen des Landes, in das eingezahlt wurde.

Die einzige bestätigte Änderung betrifft etwa 100.000 ukrainische Geflüchtete, die 2025 nach Deutschland kamen. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) können ihre Leistungen gekürzt werden – doch dies hat nichts mit den Rentenregelungen zu tun. Wie alle Einwohner müssen auch ukrainische Geflüchtete das reguläre Renteneintrittsalter erreichen und die Beitragsvoraussetzungen erfüllen, um eine deutsche Standardrente zu erhalten.

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Die viral verbreiteten Behauptungen bleiben haltlos: Es gibt keine Sonderregelungen bei der Rente für ukrainische Geflüchtete. Wer Anspruch auf eine deutsche Rente hat, muss – wie jeder andere auch – in das System eingezahlt haben. Selbst wenn das geplante Sozialversicherungsabkommen in Kraft treten sollte, würden sich daran die grundlegenden Regeln nicht ändern.