02 February 2026, 16:21

Ex-Guantánamo-Häftling darf nach Deutschland zurückkehren – Gericht hebt Einreiseverbot auf

Eine Gruppe von Menschen steht auf Gras, einige halten Taschen, während eine Frau ein Schild hält, auf dem steht: "Der einzige Ort, an dem ein Muslimverbot benötigt wird, ist Guantanamo", vor einem Metallzaun, einem Schild, Pfählen, einem Gebäude mit Fenstern und Bäumen.

Gericht hebt Einreiseverbot für ehemaligen Guantanamo-Häftling nach Deutschland auf - Ex-Guantánamo-Häftling darf nach Deutschland zurückkehren – Gericht hebt Einreiseverbot auf

Ein ehemaliger Häftling des US-Gefangenenlagers Guantánamo Bay, der ursprünglich aus Mauretanien stammt, hat nach einem jahrelangen Rechtsstreit das Recht erhalten, nach Deutschland zurückzukehren. Das Oberverwaltungsgericht Münster hob ein bisheriges Einreiseverbot auf und ebnete damit den Weg für seine Wiedereinreise nach Jahren der Beschränkungen.

Der Mann war erstmals in den späten 1980er-Jahren nach Deutschland gekommen und hatte bis 1999 eine Aufenthaltserlaubnis. In den frühen 1990er-Jahren reiste er nach Afghanistan, wo er sich dem islamistischen Terrornetzwerk al-Qaida anschloss, bevor er 1992 nach Deutschland zurückkehrte. Im Jahr 2000 wurde er wegen Sozialbetrugs verurteilt und erhielt eine Bewährungsstrafe, was schließlich zu seiner Abschiebung führte.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde er im August 2002 in Guantánamo Bay inhaftiert und erst 2016 wieder freigelassen. Nach seiner Rückkehr nach Europa erwarb er die niederländische Staatsbürgerschaft, die ihm den EU-Status verlieh. Trotz dieses Status beantragte er 2020 eine Verkürzung seines deutschen Einreiseverbots – die Stadt Duisburg lehnte seinen Antrag jedoch ab.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied im November 2023 zu seinen Gunsten und ordnete die Aufhebung des Verbots an. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies später die Berufung der Stadt zurück und bestätigte das Urteil. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass sein EU-Bürgerstatus die früheren Einreisebeschränkungen hinfällig mache.

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Frühere Bewertungen hatten ihn aufgrund seiner mutmaßlichen Verbindungen zu al-Qaida als Sicherheitsrisiko eingestuft, woraufhin 2022 ein 20-jähriges Einreiseverbot verhängt worden war. Das jüngste Urteil stellte jedoch fest, dass das Verbot aufgrund seiner niederländischen Staatsangehörigkeit automatisch 2026 auslaufen werde, wobei eine mögliche Überprüfung noch ausstehe.

Die Gerichtsentscheidung ermöglicht dem Mann nach Jahrzehnten juristischer Auseinandersetzungen die Rückkehr nach Deutschland. Sein Fall spiegelt die Veränderungen in der rechtlichen Bewertung von Sicherheitsrisiken und EU-Bürgerrechten wider. Das Urteil zeigt zudem, wie langjährige Einreiseverbote durch Änderungen des persönlichen Status aufgehoben werden können.