Bundeskartellamt verhängt weniger Bußgelder im Jahr 2025
Bundeskartellamt verhängt 2025 deutlich weniger Bußgelder
Teaser: Das Bundeskartellamt hat 2025 deutlich weniger Bußgelder wegen Kartellverstößen verhängt – deutlich weniger als im Vorjahr.
22. Dezember 2025, 05:38 Uhr
Die deutsche Wettbewerbsbehörde, das Bundeskartellamt, hat im Jahr 2025 deutlich weniger Bußgelder verhängt als in den Vorjahren. Die Gesamtstrafen beliefen sich auf nur noch 10 Millionen Euro – ein starker Rückgang gegenüber 26 Millionen Euro im Jahr 2024. Dieser Rückgang folgt auf ein Jahrzehnt mit schwankenden Zahlen, darunter ein Rekordhoch von 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2014.
2025 verhängte die Behörde ihre höchste Einzelstrafe in Höhe von 6 Millionen Euro gegen einen Hersteller von Audioausrüstung. Das Unternehmen war dafür belangt worden, Händler zum Preisanstieg in Geschäften gezwungen zu haben. Dies steht in krassem Gegensatz zu früheren Jahren wie 2019, als die Bußgelder insgesamt 848 Millionen Euro betrugen – vor allem wegen eines einzigen Falls von Preisabsprachen unter Stahlproduzenten.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, verwies auf die Schwierigkeiten, Kartellfälle unter strengen rechtlichen Maßstäben nachzuweisen. Er betonte die Notwendigkeit moderner Ermittlungsmethoden und eines besseren Schutzes für Whistleblower. Trotz der geringeren Bußgelder gingen bei der Behörde 2025 weiterhin rund 600 anonyme Hinweise über ihr Meldesystem ein. Die Strafen variierten in den letzten zehn Jahren stark: 2023 lagen sie bei nur 2,8 Millionen Euro, was auch auf pandemiebedingte Verzögerungen zurückzuführen war. Kartellabsprachen bleiben illegal, da sie den Wettbewerb verzerren und die Preise für Verbraucher in die Höhe treiben. Die Durchsetzungsmaßnahmen der Behörde hängen weiterhin stark vom zeitlichen Ablauf der Bearbeitung großer Fälle ab.
Die Zahlen für 2025 markieren einen deutlichen Rückgang der Bußgelder im Vergleich zu den Vorjahren. Obwohl die Strafen gesunken sind, setzt die Behörde weiterhin auf Hinweise aus der Bevölkerung und aktualisierte Ermittlungsverfahren. Im Fokus bleibt die Bekämpfung wettbewerbswidriger Praktiken, die sich direkt auf die Verbraucherkosten auswirken.
