Betrunkener Fahranfänger rast mit 140 km/h über die A40 – und verliert sofort seinen Führerschein
Patrik WesackBetrunkener Fahranfänger rast mit 140 km/h über die A40 – und verliert sofort seinen Führerschein
Ein 22-jähriger Autofahrer aus Dortmund führte die Polizei auf eine gefährliche Verfolgungsjagd mit überhöhter Geschwindigkeit, nachdem er auf der Autobahn A40 beim Rasen erwischt worden war. Die Flucht endete, als Beamte seinen Seat Ibiza in einer Sackgasse in Essen stellten – spätere Tests bestätigten, dass er über dem gesetzlichen Alkoholgrenzwert lag.
Der Vorfall begann, als die Polizei den Seat Ibiza auf der A40 in Richtung Essen mit mehr als 140 km/h (erlaubt sind dort 100 km/h) registrierte. Die Straßenverhältnisse waren aufgrund von Schnee schwierig. Die Beamten versuchten, den Wagen in Höhe der Ausfahrt Bochum-Freudenbergstraße anzuhalten, doch der Fahrer hielt nur kurz an, bevor er abrupt beschleunigte und flüchtete.
Es folgte eine Verfolgungsjagd, bei der der Mann in städtischen Gebieten Geschwindigkeiten von bis zu 90 km/h erreichte und dabei mehrere rote Ampeln missachtete. Die Flucht endete, als er in eine Essener Sackgasse fuhr und zum Stehen kam. Ein Atemalkoholtest ergab, dass er alkoholisiert war – ein Verstoß gegen die in Deutschland für Fahranfänger geltende Null-Promille-Grenze. Er besaß seinen Führerschein erst seit wenigen Monaten. Die Polizei zog ihm den Führerschein sofort ein und nahm ihn vorläufig fest. Im Fahrzeug befand sich zudem ein 19-jähriger Beifahrer.
Die Behörden haben den Fall an die örtliche Straßenverkehrsbehörde überwiesen, um die Fahreignung des Mannes zu überprüfen. Ihm drohen nun strafrechtliche Konsequenzen wegen Trunkenheit am Steuer sowie Ordnungswidrigkeiten wegen überhöhter Geschwindigkeit und des Missachtens roter Ampeln. Sein Name wurde in offiziellen Berichten nicht genannt.
Der Fahrer bleibt vorerst in Gewahrsam, während die Ermittlungen andauern. Sein Führerschein wurde entzogen, und weitere rechtliche Schritte sind zu erwarten. Zudem wird geprüft, ob er seine Fahrerlaubnis künftig wiedererlangen kann.
