Betrüger lockt Anleger mit Alkohol-Eis in die Falle – jetzt Haftstrafe
Patrik WesackAnleger getäuscht mit angeblich einträglicher Eiskrem-Idee mit Alkohol: Haftstrafe - Betrüger lockt Anleger mit Alkohol-Eis in die Falle – jetzt Haftstrafe
Anleger getäuscht mit angeblich einträglicher Eiskrem-Idee mit Alkohol: Haftstrafe
Anleger getäuscht mit angeblich einträglicher Eiskrem-Idee mit Alkohol: Haftstrafe
Anleger getäuscht mit angeblich einträglicher Eiskrem-Idee mit Alkohol: Haftstrafe
2025-12-09T09:37:26+00:00
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Vorspann: Anleger mit angeblich lukrativer Alkohol-Eis-Idee getäuscht: Haftstrafe
Veröffentlichungsdatum: 9. Dezember 2025, 09:37 Uhr
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Artikeltext: Ein 61-jähriger Mann aus Mönchengladbach ist wegen Betrugs an Anlegern in einem fingierten Geschäftsmodell zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte ihn zu dreieinhalb Jahren Gefängnis, nachdem er seine Schuld in einem 2,5-Millionen-Euro-Betrug mit einer angeblichen Firma für alkoholisiertes Speiseeis eingestanden hatte.
Der Betrug begann im Jahr 2013, als der Angeklagte gemeinsam mit einem Komplizen ein Unternehmen gründete. Sie überzeugten rund 40 Anleger, in das Vorhaben zu investieren, und versprachen hohe Renditen. Stattdessen zweigten sie das Geld für private Zwecke ab.
Die Anleger bleiben auf erheblichen finanziellen Verlusten sitzen. Der Komplize des Verurteilten hält sich weiterhin im Ausland auf, gegen ihn gibt es vorerst keine rechtlichen Schritte. Das Urteil des Gerichts beendet zwar das Verfahren gegen den Verurteilten, doch die Frage nach der Rückerstattung der gestohlenen Gelder bleibt offen.
