17 June 2026, 16:54

Apotheker kämpft gegen 90.000-Euro-Rückforderung der AOK – Existenz in Gefahr

90.000 Euro Strafe: 'Wir Hätten Die Tabletten Zählen Sollen'

Apotheker kämpft gegen 90.000-Euro-Rückforderung der AOK – Existenz in Gefahr

Dr. Christian Fehske, Inhaber der Rathaus-Apotheke in Hagen, sieht sich mit einer Rückforderung von knapp 90.000 Euro durch die Krankenkasse AOK Nordwest konfrontiert. Der Streit dreht sich um die Abgabe zweier hochpreisiger Idhifa-Medikamente an einen einzigen Patienten – verschrieben auf getrennten Rezepten.

Fehske hatte die beiden Rezepte ausgehändigt, nachdem er keine Fehler oder Unleserlichkeiten festgestellt hatte. Zudem hatte er im Vorfeld mögliche Zweifel zur Behandlungsdauer und Kostenerstattung geklärt, bevor er die Medikamente aushändigte.

Die AOK Nordwest wirft Fehske vor, gegen die Apothekenbetriebsordnung verstoßen zu haben. Die Krankenkasse argumentiert, er habe eine „unwirtschaftliche Überversorgung“ mit Medikamenten nicht verhindert. Nach den Vorschriften dürfen Apotheker keine Arzneimittel abgeben, wenn ein Rezept offensichtliche Mängel aufweist oder Bedenken hervorruft – es sei denn, die Probleme werden vorher geklärt.

Fehske hält die Rückforderung für überzogen und unverhältnismäßig. Er hat Klage gegen den Bescheid eingereicht, doch mit einer mündlichen Verhandlung ist frühestens 2028 zu rechnen. Die finanzielle Belastung durch die Rückforderung stellt mittlerweile die größte Existenzbedrohung für seine Apotheke dar.

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Der Fall zeigt das Spannungsfeld zwischen regulatorischen Vorgaben und wirtschaftlicher Stabilität von Apotheken auf. Fehskes Rechtsstreit wird entscheiden, ob die Rückforderung Bestand hat. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für sein Unternehmen und ähnliche Konflikte in Zukunft haben.

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