04 April 2026, 08:12

Anwalt stoppt Verbreitung heimlicher Videoaufnahmen von Verena Kerth per Eilbeschluss

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Anwalt stoppt Verbreitung heimlicher Videoaufnahmen von Verena Kerth per Eilbeschluss

Anwalt Constantin Martinsdorf erwirkt Eilbeschluss gegen Verbreitung heimlich aufgenommener Videoaufnahmen der Moderatorin Verena Kerth

Der Jurist Constantin Martinsdorf hat vor Gericht eine einstweilige Verfügung durchgesetzt, um die Weiterverbreitung heimlich gefilmter Videoaufnahmen der Fernseh- und Radiomoderatorin Verena Kerth zu stoppen. Die Aufnahmen waren kürzlich in einer Dokumentation mit Marc Terenzi und Oliver Pocher aufgetaucht. Martinsdorf handelte umgehend, um Kerths Persönlichkeitsrechte nach deutschem Recht zu schützen.

Auslöser des Falls war die unveröffentlichte Verbreitung privater Videoaufnahmen von Verena Kerth ohne ihre Zustimmung. Martinsdorf, Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht bei der Kanzlei Bietmann, beantragte beim Landgericht Köln einen Eilantrag. Ziel war es, die weitere Verbreitung zu unterbinden und die Löschung aller vorhandenen Kopien zu erzwingen.

Die Gerichte in Köln und Hamburg bearbeiten solche Fälle unter strengen Fristen – oft bleiben für einstweilige Verfügungen nur vier bis sechs Wochen. Martinsdorfs Team musste schnell belastbare Beweise zusammenstellen, da medienrechtliche Eilverfahren zügiges Handeln erfordern. Der Richter entschied zugunsten Kerths und erließ die Verfügung, um weitere Ausstrahlungen zu verhindern.

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Das deutsche Recht schützt Persönlichkeitsrechte umfassend, darunter Privatsphäre, Ruf und die Kontrolle über eigene Daten. Das Gericht prüfte Kerths Verhalten sowie die vorliegenden Beweise, bevor es den Beschluss fasste. Präzise juristische Argumentation und das richtige Timing waren entscheidend für den Erfolg.

Die einstweilige Verfügung verbietet nun jede weitere Verbreitung des unautorisierten Materials. Kerths Anwälte sorgten zudem für die Löschung bestehender Kopien und stärkten so ihr Recht auf Privatsphäre. Das Urteil setzt ein deutliches Signal für die Behandlung ähnlicher Fälle nach deutschem Medienrecht.

Quelle