19 December 2025, 19:42

Amtsblatt der Stadt Lünen Nr. 48/2025 veröffentlicht

Eine belebte Straßenszene in der Stadt mit Geschäften, Zelten, Schirmen, Fahrzeugen und Menschen im Vordergrund und Gebäuden im Hintergrund sowie Müll auf der Straße.

Amtsblatt der Stadt Lünen Nr. 48/2025 veröffentlicht

Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Lünen Nr. 48/2025 erschienen

Kurzmeldung: Die neue Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblatts der Stadt Lünen (Nr. 48/2025) ist am Freitag, den 19. Dezember 2025, veröffentlicht worden. Sie enthält folgende Inhalte:

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Die aktuelle Ausgabe des Lünener Amtsblatts ist am Freitag, den 19. Dezember 2025, erschienen. Bürgerinnen und Bürger finden darin mehrere wichtige Bekanntmachungen, darunter Änderungen bei lokalen Steuer- und Gebührensatzungen sowie die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Stadt.

Im Amtsblatt wird die Vierte Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung offiziell verkündet. Diese Anpassung folgt dem Beschluss des Stadtrats vom 18. Dezember 2025. Eine weitere bedeutende Neuerung ist die Dritte Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung, die Regelungen für Hundehalter anpasst.

Zudem enthält die Ausgabe die 17. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung. Daneben wird die Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Höhe der kommunalen Steuern bekannt gegeben. Das Amtsblatt bestätigt außerdem die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Stadt Lünen sowie die formelle Entlastung des Bürgermeisters.

Exemplare des Amtsblatts liegen kostenlos am Infotresen des Rathauses aus oder sind online über die Website der Stadt abrufbar. Bei Rückfragen können sich Bürgerinnen und Bürger direkt an die Stadtverwaltung wenden unter der Telefonnummer 02306 104-1310.

Die aktuelle Ausgabe informiert die Bevölkerung über Steueranpassungen, Abfallgebühren und die finanzielle Situation der Stadt. Alle Änderungen und Bekanntmachungen treten mit ihrer Veröffentlichung am 19. Dezember 2025 in Kraft. Die Unterlagen stehen sowohl in gedruckter Form als auch digital zur öffentlichen Einsicht bereit.