3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht
In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an einem Betrugsfall in Höhe von 3,6 Millionen Euro vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, über zwei Jahre hinweg Krankenkassen durch die Abrechnung unnötiger medizinischer Hilfsmittel betrogen zu haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein teures Wundversorgungsprodukt, das in der häuslichen Pflege eingesetzt wurde.
Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 beschaffte sich das Unternehmen der Krankenschwester gefälschte Rezepte für das SymbioInfekt TheraKit, einen Wundverband, der pro Packung etwa 3.400 Euro kostet. Die Verzordnungen wurden für Patienten ausgestellt, die das Produkt angeblich benötigten, wobei die Krankenkassen die Kosten übernahmen. Die Firma der Krankenschwester rechnete die Leistungen bei den Kassen ab, während der Apotheker nach Abzug einer Gebühr von zehn Prozent den Großhandelspreis einbehielt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass beide Angeklagten vorsätzlich handelten. Der Apotheker hingegen behauptet, von dem Betrug nichts gewusst zu haben, und berief sich darauf, er habe den Zusicherungen vertraut, die Produkte zu einem günstigeren Preis beziehen zu können. Das System flog auf, als die Behörden die unrechtmäßigen Erstattungen aufdeckten.
Bei einer Verurteilung müsste der Apotheker die vollen 3,6 Millionen Euro zurückzahlen. Bisher wurden 900.000 Euro in monatlichen Raten von 10.000 Euro beglichen. Eine weitere Rückforderung vom Unternehmen der Krankenschwester gilt als unwahrscheinlich, da es inzwischen Insolvenz angemeldet hat.
Der Prozess geht weiter, während die Staatsanwaltschaft die Beteiligung der Angeklagten an dem Betrug nachweisen will. Die Rückzahlungen des Apothekers laufen bereits, doch die Insolvenz der Krankenschwester erschwert weitere finanzielle Forderungen. Der Fall zeigt die Risiken betrügerischer Abrechnungspraktiken im Gesundheitswesen auf.






